Die zwei MAV’en haben, laut MVG.EKD, verschiedene Beteiligungsrechte wie Mitbestimmung, Mitwirkung und Mitberatung und sind für alle arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Angelegenheiten mit zuständig. Grundlage dafür sind die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) im Diakonischen Werk Hessen.

Die zwei MAV’en achten darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und können deren Ausführung und Umsetzung mitbestimmen, die Inhalte dagegen nicht. So unterliegen zum Beispiel die betrieblichen Regelungen zur Arbeitszeit und zum Urlaubsplan der Mitbestimmung durch die MAV’en.

Sie sind auch bei einzelnen Personalangelegenheiten wie Einstellung, Eingruppierung, Höhergruppierung oder Kündigung gefordert, aber haben dabei nur eine eingeschränkte Mitbestimmung. Bei der Vergabe von Werkswohnungen dagegen haben die MAV’en Mitspracherecht.

Die zwei MAV’en nehmen die Anfragen und Anregungen der Mitarbeitenden entgegen und versuchen deren Interessen durchzusetzen. Sie pflegen die Zusammenarbeit mit dem Vorstand und den Führungskräften und beteiligen sich auch am Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen (GAMAV) in der Diakonie Hessen.

MAV Treysa

Vorsitzender: Veit Lattermann
Hermann-Knauel-Str.2 (Haus Bethanien)
34613 Schwalmstadt
Tel.: 06691-18-1144
E-Mail: mav@hephata.de

MAV Soziale Rehabilitation

MAV Hephata - Soziale Rehabilitation

Vorsitzender: Dietmar Janus
Dudenstraße 27
36251 Bad Hersfeld
Tel.: 01520 1541646
E-Mail: MAV-Soziale-Rehabilitation@hephata.de