Das Aufnahmealter für die jungen Menschen liegt in der Regel bei fünf Jahren. Eine Aufnahme von Säuglingen und Kleinstkindern ist nach Bedarf ebenso möglich. Es leben maximal zwei Erziehungskinder in einer Familie.

Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche, wenn beispielsweise Familien, Väter oder Mütter mit der Aufgabe der Erziehung ihres Kindes nicht mehr allein zurechtkommen und diese Belastungen nicht aus eigener Kraft bewältigt werden können. Sind das Wohl und die Entwicklung des jungen Menschen nicht mehr gewährleistet, so ist eine Aufnahme eine sinnvolle Lösung.

Unsere familienintegrativen Wohngruppen arbeiten in diesem Fall mit den Eltern (entsprechend der Hilfeplanung), dem Jugendamt und mit anderen Kooperationspartnern zusammen. Die Aufnahme in einer familienintegrativen Wohngruppe wird, nach einem Antrag der Sorgeberechtigten (meist Eltern, Mutter, Vater, Vormund), von Seiten des Jugendamtes eingeleitet.

In einer familienintegrative Wohngruppe werden im Regelfall bis zu zwei Kinder/Jugendliche aufgenommen. Jeder junge Mensch bewohnt ein eigenes Zimmer. Der familiäre Lebensrahmen in der Familienwohnung wird von den Familienmitglieder und dem/den aufgenommenen jungen Menschen gemeinsam genutzt. Für die Betreuung der jungen Menschen steht ein/e Erzieher*in oder Sozialpädagog*in mit Berufserfahrung zur Verfügung.

Die Kinder/Jugendlichen erleben ein verlässliches, kontinuierliches Beziehungsangebot in diesem Lebenszusammenhang und sind in das Familienleben eingebunden. Alltag, Freizeit, Wochenenden und Ferien werden gemeinsam geplant und gestaltet. Dazu gehören auch Lernen für die Schule/Ausbildung und die Mithilfe bei der Hausarbeit. In den Oster-, Sommer- und Herbstferien bieten Mitarbeitende des Trägers Freizeiten für Kinder/Jugendliche an, die in den familienintegrativen Wohngruppen betreut werden.

Für unsere Arbeit ist wichtig, dass neben den Belastungen und Problemen vor allem auch die Stärken und Ressourcen der Betroffenen sowie ihres sozialen Umfeldes einbezogen werden. Diese Kind- und Elternorientierung, die Einbeziehung der manchmal auch unterschiedlichen Interessen und Sichtweisen, ist die Voraussetzung dafür, dass im Rahmen der Hilfeplanung mit dem Jugendamt sowie in der individuellen Erziehungsplanung vereinbarte Ziele erreicht werden.

Wichtige Aufgaben der sozialpädagogischen Arbeit sind es, die Kinder und Jugendlichen in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit und bei der Teilhabe in der Gesellschaft zu unterstützen. Sofern angestrebt ist, dass der junge Mensch in seine Herkunftsfamilie zurückkehrt, soll die sozialpädagogische Arbeit die Beziehungen und die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie verbessern. Ein Ziel kann auch sein, dass ein Kind und Jugendlicher eine längere Zeit in der familienintegrativen Wohngruppe lebt und anschließend auf ein selbständiges Leben vorbereitet wird. 

 

 


1.    Den Wunsch und die Bereitschaft zu haben, ein Kind in sein Leben zu integrieren. 
2.    Für das Kind sollte ein Zimmer von zehn Quadratmetern zur Verfügung stehen. 
3.    Es ist keine Voraussetzung, dass Interessierte verheiratet sind oder eigene Kinder haben. Auch unverheiratete Paare, gleichgeschlechtliche Paare, Alleinerziehende oder Alleinstehende können grundsätzlich junge Menschen bei sich aufnehmen.
4.    Eine fachliche Ausbildung, beispielsweise als Erzieher oder Sozialarbeiter/-pädgagoge, ist vorteilhaft, jedoch keine Voraussetzung. 
5.    Interessenten sollten offen sein: Zu einem für die Bereitschaft für einen fachlichen Austausch mit Fachberatern. Außerdem müssen sie die Bereitschaft mitbringen, mit der Herkunftsfamilie zu arbeiten.
6.    Im Regionalbüro Nord der Hephata-Jugendhilfe können sich Interessierte aus einem Umkreis von etwa 100 Kilometern von Kassel melden. 
 

Leistungsart Hilfe zur Erziehung

Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (§ 27 in Verbindung mit § 34 SGB VIII) Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII) Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42 SGB VIII). 

Die pädagogische Fachkraft ist als Mitarbeiter*in der Jugendhilfe angestellt.  

Regelmäßige Fachberatung der Familien, die Teilnahme an gemeinsamen Teamsitzungen, Fortbildungsmöglichkeiten und Supervisionsangebote gewährleisten diese Standards.

Unsere Angebote

Familienintegrative Hilfen

34613 Schwalmstadt

Pflegefamilien, Integrative Hilfen & Erziehungsstellen

Ansprechpartner*in

Simone Hasert

Pädagogische Leitung

06691 18-3035

Familienintegrative Hilfen - Kassel

34117 Kassel

Pflegefamilien, Integrative Hilfen & Erziehungsstellen

Ansprechpartner*in

Daniela Seidemann-Schawer

Pädagogische Leitung

0152 06081025