Unser Ziel ist es immer, Familien dabei zu unterstützen, gemeinsam an einem Strang zu ziehen und eigenständige Lösungen für ihre Probleme zu finden. Manchmal ist die familiäre Situation aber so verfahren, dass es besser ist, wenn die Beteiligten für eine Zeit oder dauerhaft nicht zusammenleben. Wir halten dafür verschiedene Angebote bereit, um die familiäre Situation zu entlasten. 

Unsere stationären Wohngruppen sind familienähnlich strukturiert. Ein festes Team von sozialpädagogischen Fachkräften kümmert sich in den jeweiligen Wohngruppen um die Kinder und Jugendlichen. Jeder junge Mensch hat eine feste Bezugsperson. Freizeit, Wochenenden und Ferien werden in der Gruppe gemeinsam geplant und gestaltet. Dazu gehören auch das Lernen für die Schule/Ausbildung und die Mithilfe bei der Hausarbeit.

Es gibt keine Einschränkung hinsichtlich des Geschlechts oder der Staatsangehörigkeit. Gefördert werden junge Menschen,

  • deren Herkunftsmilieu keine ausreichende Erziehung, Versorgung und Förderung sicherstellen kann
  • die durch Flucht heimatlos sind und sich ohne Sorge-/Erziehungsberechtigte in Deutschland aufhalten
  • die einen individuell angemessenen, sozialpädagogisch-erzieherischen Rahmen in einer Wohngruppe und ein kontinuierliches Beziehungsangebot benötigen

Die Ziele der sozialpädagogischen Arbeit mit den jungen Menschen sind:

  • altersgemäße und den eigenen Fähigkeiten entsprechende individuelle Persönlichkeitsentwicklung
  • gesunde Lebensführung, Körperpflege, Hygiene
  • Akzeptieren der eigenen Grenzen und Ressourcen
  • Nutzung des Selbsthilfepotentials des jungen Menschen
  • Integration und Perspektiventwicklung in Schule, Ausbildung und Beschäftigung
  • entweder Rückführung in die Herkunftsfamilie, Unterstützung bei der Überleitung in eine andere Hilfeform oder Hinführung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung

Leistungsart Hilfe zur Erziehung: Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (§ 27 i.V. mit § 34 SGB VIII)
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII)
Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung (§ 41 SGB VIII)
Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen: Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42 SGB VIII)

Unsere Einrichtungen

Wir bieten in über 30 Einrichtungen hessenweit vollstationäre Wohnangebote für Kinder und Jugendliche an.

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