
Heilerziehungspfleger/in
Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger (kurz: HEPs) sind Allroundkräfte. Sie unterstützen Menschen mit körperlichen, psychischen oder geistigen Behinderungen bei alltäglichen Dingen.
Sie unterstützen beim Einkaufen, Wäsche waschen und der Körperhygiene. Zusätzlich organisieren sie Freizeitaktivitäten und fördern soziale Kontakte und ermöglichen den Menschen somit ein selbstbestimmtes Leben für die Arbeitsfelder
- Wohn- und Wohnpflegeheime für Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen
- Betreutes Wohnen
- Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
- Familienentlastender Dienst und andere ambulante Dienste für die Familie
- Kinderkrankenhäuser und heilpädagogische Einrichtungen
- Rehabilitationseinrichtungen
- Kindertagesstätten mit Integrationsgruppen
- Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Kinderhospize
- Gerontopsychiatrische Einrichtungen
- Persönliche Assistenz
Die Ausbildung kann berufsbegleitend oder als PivA-Ausbildung absolviert werden.
Info-Nachmittage
Sie können sich über diese und unsere anderen Ausbildungsgänge im Rahmen unserer Info-Nachmittage informieren. Die Info-Nachmittage finden in der Regel am letzten Freitag eines Monats von 14:00-16:00 Uhr in der Hephata Akademie, Elisabeth-Seitz-Str. 12, im Seminargebäude 3 statt. Der Raum ist ausgeschildert.
Im laufenden Schuljahr werden folgende Termine angeboten:
- 29. Januar 2021
- 26. Februar 2021
- 26. März 2021
- 30. April 2021
- 28. Mai 2021
- 25. Juni 2021
Auf Wunsch kann auch online beraten werden mit Zoom oder MS-Teams.
Anfragen zur Online-Beratung bitte über das Fachschulsekretariat, 06691 18-1239, sekretariat.akademie@hephata.de

Uwe Stein
Elisabeth-Seitz-Str. 12
34613 Schwalmstadt
Tel.: 06691 18-1239
E-Mail: uwe.stein@hephata.de
Voraussetzungen und Fähigkeiten
- das vollendete 18. Lebensjahr
- die gesundheitliche Eignung, polizeiliches Führungszeugnis
- Abschluss der Realschule oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss
- Eine abgeschlossene Ausbildung als Sozialassistentin/ Sozialassistent oder eine andere einschlägige anerkannte hauswirtschaftliche, pflegerische, sozialpädagogische und pädagogische oder rehabilitative Berufsausbildung und die erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung zum Nachweis einer gleichwertigen beruflichen Vorbildung
Als gleichwertige berufliche Vorbildung gilt eine dreijährige berufliche Tätigkeit und sozialpädagogische Erfahrungen. Dabei kann angerechnet werden:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung
- Grundwehrdienst bzw. Ersatzdienst
- Eine einschlägige, abgeschlossene Helferausbildung
- Die Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einem Kind oder einer pflegebedürftigen oder behinderten Person
- Abschluss der Sekundarstufe II (bis zu 2 Jahren)
- Studienleistungen an einer Fachhochschule oder Hochschule
- Freiwilliges Soziales Jahr
- Auslandsaufenthalt bis zu 1 Jahr
Für die Berufsbegleitende/Teilzeitausbildung gilt zusätzlich:
- Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses mit 14 bis 19 Wochenstunden in einer Einrichtung der Behindertenhilfe während der gesamten Ausbildungzeit (auch ehrenamtlich)
- Schriftliche Bestätigung der Einrichtung über die Freistellung an den Ausbildungstagen
- schriftliche Bestätigung der Einrichtung über die Praxisanleitung in der Einrichtung
- Bereitschaft der Einrichtung zur aktiven Zusammenarbeit mit den Ausbildungsstätten
Beginn und Dauer
Vollzeitausbildung
Beginn: jedes Jahr zum Beginn des hessischen Schuljahrs, nach den Sommerferien
Dauer:
- 2 Jahre schulische Ausbildung
- 1 Jahr Berufspraktikum
Berufsbegleitende Ausbildung
Beginn: jedes Jahr zum Beginn des hessischen Schuljahres, nach den Sommerferien.
Dauer:
- 3 Jahre schulische Ausbildung, zwei Tage Unterricht pro Woche, zwei Blockwochen pro Halbjahr, eventuell zusätzliche Blocktage
- 6 Monate Berufspraktikum (in der Regel)
- Beschäftigungsverhältnis oder ehrenamtliche Tätigkeit von 14 bis 19 Wochenstunden in einem pädagogischen oder sozialpflegerischen Arbeitsfeld
PivA (Praxisintegrierte vergütete Ausbildung)
- 3 Jahre schulische Ausbildung, Berufspraktikum integriert
- Beschäftigungsverhältnis oder ehrenamtliche Tätigkeit von 14 bis 19 Wochenstunden in einem pädagogischen oder sozialpflegerischen Arbeitsfeld
Bewerbung
Eine Bewerbung ist jederzeit möglich. Die Ausbildung startet immer nach den hessischen Sommerferien.
Bewerbungsunterlagen
- formloses Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf in tabellarischer Form
- Lichtbild neuesten Datums
- beglaubigte Kopien der Zeugnisse von Schul- und Ausbildungsabschlüssen
- Praktikumsbescheinigungen
- Bescheinigung über ein FSJ oder Bundesfreiwilligendienst
- Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate bei Ausbildungsbeginn)
- ärztliche Bescheinigung über die Eignung für den Beruf
Senden an
Hephata Hessisches Diakoniezentrum e.V.
Akademie für soziale Berufe
Elisabeth-Seitz-Straße 12
34613 Schwalmstadt
oder online bewerben
Hinweis
Wenn Sie möchten, können Sie gerne zur Probe an unserem Unterricht teilnehmen. Sprechen Sie Herrn Stein an (Kontaktdaten siehe unten).
Kosten und Finanzierung
1. Vollzeitausbildung
Während des schulischen Teils der Ausbildung wird Schulgeld in Höhe von 80 Euro pro Monat und einmalig 170 Euro während des Berufspraktikums erhoben.
BAFöG kann beantragt werden.
2. Berufbegleitend/Teilzeitausbildung
Es werden 60 Euro Schulgeld pro Monat erhoben, einmalig 85 Euro während des Berufspraktikums.
Für beide Ausbildungsformen gilt:
Bei Anspruchsberechtigten ist eine Förderung durch die Agentur für Arbeit (Bildungsgutschein) möglich. Die Akademie ist nach AZAV zertifiziert und erfüllt die Voraussetzungen, dass Bildungsgutscheine eingelöst werden können.
- Flyer Heilerziehungspflege
- Bewerbungscheckliste für eine Bewerbung an der Fachschule für Sozialwesen
- Berufsverband Heilerziehungspflege
- Bundesarbeitsgemeinschaft Heilerziehungspflege e.V.
- Entscheidungshilfe: Erzieher/in oder Heilerziehungspfleger/in
- Ausbildungsportal Soziale Berufe kann nicht jeder: Heilerziehungspfleger/in
22.01.2019