Bevor Klient*innen in eine BiB in einem Unternehmen starten, absolvieren sie dort zunächst ein Praktikum. Damit gewährleisten wir, dass sich das Unternehmen und die Klient*innen gegenseitig kennenlernen, bevor ein langfristiges Arbeitsverhältnis entsteht.

In dieser Zeit bekommen unsere Klient*innen wie auch während der gesamten BiB-Zeit Unterstützung von unseren Fachkräften für berufliche Integration. Die Dauer des Praktikums beträgt in der Regel zwischen drei Wochen und drei Monaten. Die Dauer der betriebsintegrierten Beschäftigung kann hingegen individuell vereinbart werden. Interessant für Unternehmen ist auch, dass die Kosten für Leistungen einer BiB über den Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe finanziert werden. Außerdem sind die Klient*innen über die Werkstatt sozialversichert. Den Lohn zahlen die jeweiligen Betriebe an die WfbM, die ihn an die Beschäftigten auszahlt. Die Vergütung orientiert sich an der individuellen Leistungsfähigkeit und wird zwischen Beschäftigten, Betrieb und Werkstatt im Rahmen eines Kooperationsvertrags ausgehandelt.

Weitere Details regelt das „Hessische Übergangspapier“ zwischen Landeswohlfahrtsverband Hessen, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen sowie Verbänden privater Träger. Zurzeit werden im Geschäftsbereich Soziale Rehabilitation der Hephata Diakonie an die 30 Beschäftigte und im Geschäftsbereich Soziale Teilhabe, ehemals Behindertenhilfe, etwa 50 Beschäftigte auf betriebsintegrierten Beschäftigungsplätzen betreut.