Die Regelbehandlung in unserem Hause beträgt 13 Wochen, eine Verlängerung ist möglich.

Unter Kombitherapie versteht sich eine 8-wöchige stationäre, mit anschließend 6 Monaten ambulanter Therapie.

Eine Auffangtherapie (nach kurzem Rückfall) beträgt 8 Wochen.

Eine Festigungstherapie (Bedingung: Abstinenz) geht über 6 Wochen.

Bei zusätzlicher Abhängigkeit von illegalen Drogen beträgt die Regelbehandlung bis zu 22 Wochen.

Grundvoraussetzung zur Aufnahme in unsere Klinik ist das Vorliegen einer Abhängigkeitserkrankung, außerdem eine vor der Aufnahme durchgeführte stationäre Entgiftungsbehandlung. Wir helfen gerne bei der Vermittlung eines entsprechenden Entgiftungsplatzes.

Sind Sie schon länger abstinent, dann genügt es, wenn Ihr Hausarzt dies bescheinigt.

Weitere Voraussetzung für eine Aufnahme ist die Kostenzusage des Leistungsträgers.

Die Belegung unserer Klinik erfolgt durch Rentenversicherungsträger und durch Krankenversicherungen. Für Beamte ist die Behandlung beihilfefähig, auch privatversicherte Patienten und Selbstzahler werden aufgenommen.

Vor der Aufnahme bei uns benötigen wir die Zusage eines Leistungs- oder Kostenträgers. Voraussetzung für eine solche Zusage ist in der Regel ein Sozialbericht sowie ein Arztbericht, die beim jeweiligen Kostenträger mit der Antragstellung eingereicht werden.

Wenn die Kostenzusage bei uns eintrifft, erhalten Sie ein Schreiben von uns, in dem wir Ihnen den Aufnahmetag sowie weitere Informationen zu Ihrer Aufnahme und Behandlung mitteilen. Vor Therapieantritt setzen wir uns mit Ihnen noch einmal telefonisch in Verbindung. Wir begrüßen es, wenn Familienangehörige oder professionelle Helfer/Berater Sie am Aufnahmetag in die Klinik begleiten und einen Kontakt mit uns herstellen.

In der Fachklinik Weibersbrunn werden erwachsene Männer und Frauen mit Abhängigkeitserkrankungen behandelt. Das Indikationsspektrum umfasst die Alkoholabhängigkeit, Medikamentenabhängigkeit oder die Abhängigkeit von Suchtmittelkombinationen.

Aufgenommen werden Patienten mit

•Alkoholabhängigkeit
•Medikamentenabhängigkeit
•zusätzlichem Konsum illegaler Drogen in der Vorgeschichte
•nicht stofflicher Abhängigkeit als Zweitdiagnose (pathologisches Glücksspiel, Internetabhängigkeit, Kaufsucht)
•Psychiatrischer Erkrankung als Zweitdiagnose (wie z.B. Depressionen, Angst-Erkrankungen, Folgen von traumatischen Lebensereignissen, psychosomatische Erkrankungen, Persönlichkeitsstörungen)

Nicht aufgenommen werden können Patienten mit
•schweren körperlichen Erkrankungen, die eine regelmäßige Teilnahme am Therapieprogramm unmöglich machen
•ausgeprägten hirnorganischen Beeinträchtigungen, die eine regelmäßige Teilnahme am Therapieprogramm unmöglich machen
•akuter Suizidalität
•akuter Psychose
•vorrangige Abhängigkeit von illegalen Drogen