Was ist das Persönliche Budget?

Wenn Sie körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt und/oder chronisch abhängigkeitskrank sind, versetzt Sie das „Trägerübergreifende Persönlichen Budget“ in die Lage, sich Hilfen und Unterstützung, in eigener Verantwortung und zur Gestaltung des alltäglichen Lebens, einzukaufen. Das heißt, Sie bestimmen selbst, in welcher Form und von wem sie die Leistungen erbringen lassen.

Die Kosten tragen Wohlfahrtsverbände, Jugendämter, Job-Center, Arbeitsämter oder Kommunen nach vorheriger Antragstellung und -prüfung. Die Hilfen, die Sie von uns erhalten können, sollen Ihre Beeinträchtigungen ausgleichen, so dass Sie am Alltagsleben teilhaben können. Je nach Schwere der Beeinträchtigung sind auch die Hilfen unterschiedlich intensiv: Von einfachen Erinnerungen über konkrete Anleitungen bis hin zum intensiven Training. Natürlich wird jede Maßnahme mit Ihnen besprochen und geplant, so dass Sie eine maßgeschneiderte Hilfe für Ihren Bedarf erhalten. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Antragsstellung.

Weiterführende Informationen

Mehr über das Persönliche Trägerübergreifende Budget erfahren Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen oder bei den Berater*innen der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung in Schwalmstadt-Treysa.