Als Richter*in oder Staatsanwält*in können Sie sich auf unsere zuverlässige Arbeit im Bußgeldservice verlassen:

  • Bußgelder werden ausschließlich für Projekte zugunsten hilfsbedürftiger Menschen verwendet.
  • Es wird sichergestellt, dass keine Zuwendungsbestätigungen an Zahler ausgestellt werden.
  • Wir informieren zeitnah über erfolgte Einzahlungen sowie versäumte Zahlungen.
  • Die Geldauflagen werden separat von Spenden verbucht.

Damit wir unsere Projekte durchführen können, sind wir oft auf finanzielle Zuwendungen angewiesen. Bußgelder sind ein wichtiges Standbein unserer Projektfinanzierung.

 

Sie wurden aufgefordert, ein Bußgeld an die Hephata Diakonie zu zahlen?

Überweisen Sie bitte den genannten Betrag auf unser Bußgeldkonto:

Hephata Diakonie
VR Bank Hessenland eG
IBAN: DE55 5309 3200 0702 1060 00
BIC: GENODE51ALS

Geben Sie im Verwendungszweck bitte das vermerkte Aktenzeichen (Az) mit an.