Als Richter*in oder Staatsanwält*in können Sie sich auf unsere zuverlässige Arbeit im Bußgeldservice verlassen:

  • Bußgelder werden in unserer gemeinnützigen Arbeit ausschließlich für Menschen mit Hilfsbedarf verwendet.
  • Es wird sichergestellt, dass keine Zuwendungsbestätigungen an Zahler ausgestellt werden.
  • Wir informieren zeitnah über erfolgte sowie versäumte Zahlungen.
  • Die Geldauflagen werden separat von Spenden verbucht.

Damit wir die Sucht-Beratungsstelle der Hephata Diakonie aufrecht halten können sind Geldauflagen ein wichtiges Standbein unserer Finanzierung.

 

Sie wurden aufgefordert, ein Bußgeld an die Hephata Diakonie zu zahlen?

Überweisen Sie bitte den genannten Betrag auf unser Bußgeldkonto:

Hephata Diakonie
VR Bank Hessenland eG
IBAN: DE55 5309 3200 0702 1060 00
BIC: GENODE51ALS

Geben Sie im Verwendungszweck bitte das vermerkte Aktenzeichen (Az) mit an.