Sie hat darauf zu achten, dass die zugunsten der schwerbehinderten Menschen geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Daneben umfasst die Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung auch die Beratung und Unterstützung der schwerbehinderten Menschen.

Sind in einem Betrieb wenigstens fünf Schwerbehinderte nicht nur vorübergehend beschäftigt, so wählen diese nach § 177 SGB IX aus ihrer Mitte eine/n Vetrauensfrau/mann (Schwerbehindertenvertretung/SBV) und wenigstens einen Stellvertreter.

Daniel Diebel

Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeitenden

015225657211
Daniel.Diebel@hephata.de