Begleitetes Wohnen in Familien
In einer Gastfamilie leben
Das Begleitete Wohnen in Familien ist eine Alternative zum Leben im Wohnheim oder zum Betreuten Wohnen. Gerade richtig für Menschen, die Sicherheit und Geborgenheit im Familienleben suchen.
In den Gastfamilien werden Menschen mit chronischer Abhängigkeitserkrankung oder seelischer Behinderung in das Alltagsleben einbezogen. So entsteht eine gewisse Normalität und die Lebensqualität steigt.
Die Gastfamilie gibt Geborgenheit
Viele sehnen sich nach dem, was Familienleben ausmacht: Miteinander vertraut sein, gegenseitige Achtung und Wertschätzung, Fürsorge, vertrauensvolle und beständige zwischenmenschliche Beziehungen. Das alles schafft Sicherheit und trägt unmittelbar zur Bewältigung von psychischen Problemen bei.
Gastfamilien sind vielfältig
Gastfamilien können sein: Familien, auch mit Kindern, unverheiratete Paare, gegebenenfalls auch Einzelpersonen. Sie sind offen für neue Erfahrungen und nehmen jemanden in ihre Familie auf. Selbstverständlich bekommen Betroffene stets ein eigenes Zimmer bei der Gastfamilie. Die Gastfamilie erhält ein monatliches Entgelt für die Betreuung. Wohn- und Verpflegungskosten werden zusätzlich vergütet.
Wir bringen Klient*innen und Gastfamilien zusammen
Das Ziel unserer Arbeit ist die Förderung der sozialen Integration und eine schrittweise Verselbstständigung der Betreuten. Unsere Mitarbeiter*innen sind berufserfahrene Sozialarbeiter und -Pädagogen, die sich regelmäßig fort- und weiterbilden. Sind sind sowohl für interessierte Klient*innen als auch für die Gastfamilien kompetente Ansprechpersonen.
Unser Team lernt durch Gespräche und Hausbesuche interessierte Klient*innen und Gastfamilien kennen. Abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen der Klient*innen kann der Fachdienst eine „passende“ Familie vorschlagen. Danach folgt das gegenseitige Kennenlernen mit einer Probezeit. Wenn alle Beteiligten mit dem Verlauf zufrieden sind, steht einem dauerhaften Einzug nichts mehr im Weg.
Den ersten Schritt machen
Wenn Sie Interesse an unserem Angebot haben, dann rufen Sie uns einfach an oder senden uns Ihre Kurzbewerbung. Anschließend vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für das Informationsgespräch. Über die Aufnahme in das Begleitete Wohnen entscheidet der Landeswohlfahrtsverband – auf Grundlage der Stellungnahme der Hilfeplankonferenz des jeweiligen Landkreises. Bei der Erstellung Ihrer Antragsunterlagen helfen wir gerne.
Schwalm-Eder-Kreis
Katja Schwenck
Leiterin Betreutes Wohnen, Begleitetes Wohnen in Familien
Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Werra-Meißner-Kreis
Katja Schwenck
Leiterin Betreutes Wohnen, Begleitetes Wohnen in Familien