Vollschulische Ausbildung
Die vollschulische Ausbildung ist der klassische Ausbildungsweg in den Beruf des Erziehers / der Erzieherin.
- Mittlerer Schulabschluss sowie abgeschlossene Sozialassistenz-Ausbildung
- vollendetes 18. Lebensjahr
- als Nachweis für die gesundheitliche Eignung eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, die spätestens bei Aufnahme der Ausbildung vorzulegen und zu diesem Zeitpunkt nicht älter als zwei Monate ist
Andere Vorerfahrungen können angerechnet werden: zum Beispiel...
- Abitur (Allgemeine Hochschulreife)
- Fachabitur
- Berufsausbildungen
- Familienhaushalt
- Studienleistungen
- Auslandsjahr
- Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
- Bundesfreiwilligendienst
- Praktika im sozialpädagogischen Bereich
Wenn Sie Ihren allgemeinbildenden Schulabschluss nicht in Deutschland erworben haben, benötigen wir einen Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse auf C1 Niveau, bis zum 31. Juli des Aufnahmejahres und den Gleichstellungsbescheid des höchsten erworbenen schulischen Abschlusses. Die Gleichstellung beantragen Sie, sofern noch nicht geschehen, beim Staatlichen Schulamt Darmstadt-Dieburg: Anerkennung von Bildungsnachweisen | schulämter hessen.de
Ohne den Gleichstellungsbescheid ist eine Prüfung Ihrer Zugangsvoraussetzung nicht möglich.
Weitere Informationen über die verschiedenen Zugangswege finden Sie hier: Zugangswege und Verkürzungsmöglichkeiten (grosse-zukunft-erzieher.de)
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Auf der Webseite "Große Zukunft mit kleinen Helden" des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration finden Sie weitere interessante Informationen zur Erzieher/innen-Ausbildung als vollschulische Ausbildung. Weitere Informationen finden Sie hier: Klassische Erzieherausbildung (grosse-zukunft-erzieher.de)
- Die Ausbildung zur/zum Erzieher/in als vollschulische Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre.
- Die ersten beiden Ausbildungsjahre finden überwiegend in der Akademie statt.
- Das dritte Jahr, das Berufspraktikum, findet vorwiegend in einer sozialpädagogischen Einrichtung statt und wird durch Begleitunterricht flankiert.
Staatlich geprüfte Sozialassistent/innen haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ihr Berufspraktikum auf ein halbes Jahr zu verkürzen.
- 1. und 2. Ausbildungsjahr: 5 Tage fachschulische Ausbildung (3 Tage von 8.00-17.00 Uhr / 2 Tage von 8-13 Uhr) sowie 12 Wochen Blockpraktika in Vollzeit im ersten und zweiten Ausbildungsjahr in mind. zwei verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern.
- 3. Ausbildungsjahr: 12 Monate Berufspraktikum in Vollzeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Ebenso kann das Berufspraktikum auch in Teilzeit bei einer reduzierten Wochenarbeitszeit absolviert werden.
Sie erleichtern uns die Bearbeitung Ihrer Bewerbung, wenn Sie Ihre Bewerbung zusammen mit allen genannten Unterlagen an uns senden.
- Tabellarischer Lebenslauf (bitte mit genauen Daten und Unterschrift)
- Motivationsschreiben (Auf einem gesonderten Blatt bitten wir um Darstellung der Gründe Ihrer Berufswahl und Ihrer derzeitigen beruflichen Ziele).
- Lichtbild
- beglaubigte Kopie des Zeugnisses, das die erforderlichen schulischen Voraussetzungen (Mittlerer Bildungsabschluss oder höhere Qualifikation) nachweist
- beglaubigte Bescheinigung(en) der beruflichen Voraussetzungen (Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz, anderer beruflicher Abschluss, Praktika, Freiwilliges Soziales Jahr usw.) – bitte beachten Sie, dass unbeglaubigte Dokumente in Ihrer Bewerbung nicht berücksichtigt werden können
- gegebenenfalls Bescheinigungen über Art und Dauer der sozialpädagogischen Erfahrungen
- Referenzen über Ihre beruflichen Tätigkeiten und über etwaige ehrenamtliche Tätigkeiten in kirchlichen, sozialen, sportlichen und anderen Gruppen oder Einrichtungen
- Eine schriftliche Erklärung darüber, ob Sie bereits eine Fachschule für Sozialwesen besucht oder an einer Abschlussprüfung teilgenommen haben.
Sie haben Ihren allgemeinbildenden Schulabschluss nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben? Dann benötigen wir den Gleichstellungsbescheid des höchsten erworbenen schulischen Abschlusses.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte mithilfe unseres Onlineformulars oder per E-Mail an sekretariat.akademie@hephata.de zu.
Schulvertrag mit der Hephata Akademie
Monatlich 80,00 Euro
- Die Ausbildung von Erzieher/innen ist gekennzeichnet durch eine Kooperation der Lernorte Schule und Praxis in unterschiedlichen Formen.
- Dazu gehören neben den Praktika vor allem die Vernetzung von Unterrichtsinhalten in den Aufgabenfeldern mit der sozialpädagogischen Praxis (z. B. Hospitationen, Expertengespräche) sowie das Lernen im sozialpädagogischen Praxisfeld (z. B. Projekte mit einer Zielgruppe gestalten).
- Bereitschaft, über die Unterrichtszeit an der Akademie hinaus, zu Hause sich Inhalte zu erschließen.
- Bereitschaft, sich auf Neues und Unbekanntes einzulassen.
- Bereitschaft, Eigenverantwortung für den eigenen Lernprozess zu übernehmen.
- Das wichtigste Förderinstrument für die Erzieherausbildung an den Fachschulen für Sozialwesen ist die Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG). Weitere Informationen finden Sie hier
- Grundsätzlich möglich ist auch ein BAföG-Anspruch nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Weitere Informationen finden Sie hier
- Wir sind zur Annahme von Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit berechtigt, da unsere Ausbildungsgänge zum/zur Erzieher/Erzieherin zertifiziert sind (AZAV). Weitere Informationen finden Sie hier
- Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit einen Bildungskredit in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen finden Sie hier:
- Informationen zur Ausbildungsförderung für Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen finden Sie hier.