Menschen mit psychischen Erkrankungen oder seelischer Behinderung finden in unseren Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)  eine sinnvolle Aufgabe und berufliche Förderung.

Enstsprechend ihrer Interessen und Fähigkeiten können Menschen mit psychischen Erkrankungen oder seelischen Behinderungen in den Werkstätten selbstbestimmt sinnvolle Tätigkeiten ausüben. Dabei stellen die Beschäftigten hochwertige handwerkliche Produkte und Lebensmittel in Bio-Qualität her oder bieten unterschiedliche Dienstleistungen an, welche sich hinter der Arbeit regulärer Betriebe nicht zu verstecken brauchen.

„Unsere Werkstätten fördern Menschen mit Behinderungen in ihrer beruflichen Bildung wie auch in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und ermöglichen ihnen die Teilhabe am Arbeitsleben.“

Maik Dietrich-Gibhardt, Hephata-Vorstandssprecher

Das Eingangsverfahren ist der erste Schritt zur Teilhabe am Berufsleben in einer WfbM. Es richtet sich an Menschen mit psychischen Erkrankungen oder seelischer Behinderung, die aufgrund der Art oder Schwere ihrer Erkrankung nicht oder noch nicht in regulären Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig werden können.

Während des Eingangsverfahren haben Beschäftigte in der Werkstatt die Möglichkeit, sich an das Berufsleben zu gewöhnen. Sie lernen die verschiedenen Bereiche innerhalb der WfbM kennen und können entscheiden, welche Arbeit in einer Werkstatt zu ihnen passt. Mithilfe eines Eingliederungsplans wird ermittelt, welche Unterstützung sie brauchen, um in der Werkstatt für behinderte Menschen zu arbeiten.

Nachdem im Eingangsverfahren geklärt wurde, dass die jeweilige WfbM für einen Beschäftigten die geeignete Einrichtung ist, folgt der Berufsbildungsbereich. Während des Berufsbildungsbereichs soll die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit des Beschäftigten verbessert oder wiederhergestellt werden. Im Rahmen dessen wird überprüft, ob für den Beschäftigten inzwischen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, außerhalb der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), in Frage kommt.

Wenn aufgrund der Schwere oder der Art der Erkrankung keine weiteren Beschäftigungs- oder Qualifizierungsmöglichkeiten für den Beschäftigten einer Werkstatt in Frage kommen, wechselt er vom Berufsbildungs- in den Arbeitsbereich. Ein Übergang des Beschäftigten in den allgemeinen Arbeitsmarkt wird jedoch weiterhin angestrebt. Im Arbeitsbereich wird für den Beschäftigten eine Tätigkeit gesucht, die seinen Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Das Ziel ist es, die in vorherigen Bereichen der WfbM erlernten Fähigkeiten zu erhalten oder weiterzuentwickeln.

Unsere Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM)