
Heilerziehungspfleger*in
Fachkräfte für Inklusion
Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger (kurz: HEP) sind Fachkräfte für Inklusion. Sie unterstützen Menschen mit körperlichen, psychischen oder geistigen Behinderungen in ihrem Zuhause, an der Arbeit und in ihrer Freizeit.
HEP helfen bei der Haushaltsführung und der Körperhygiene. Außerdem organisieren sie Freizeitaktivitäten und fördern soziale Kontakte. So ermöglichen sie Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben.
Heilerziehungspfleger*innen sind oft in den folgenden Arbeitsfeldern als Fachkräfte tätig:
- Wohneinrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen
- Betreutes Wohnen
- Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
- Offene Hilfen (Familienunterstützender Dienst) und andere ambulante Dienste für die Familie
- Kinderkrankenhäuser und heilpädagogische Einrichtungen
- Rehabilitationseinrichtungen
- Kindertagesstätten (seit August 2020 Erzieher*innen gleichgestellt)
- Kinder- und Jugendheime (seit Februar 2021)
- Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Kinderhospize
- Einrichtungen der stationären und der ambulanten Altenpflege
- Gerontopsychiatrische Einrichtungen
- Persönliche Assistenz
Die Ausbildung kann berufsbegleitend oder praxisintegriert (PivA) absolviert werden. Mehr über die Unterschiede der Ausbildungen erfahren Sie unten unter dem Reiter Ausbildungsformen.
- das vollendete 18. Lebensjahr
- Abschluss der Realschule oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss
und - eine abgeschlossene Ausbildung als Sozialassistentin/Sozialassistent
oder - eine andere einschlägige anerkannte hauswirtschaftliche, pflegerische, sozialpädagogische oder rehabilitative Berufsausbildung
Als gleichwertige berufliche Vorbildung gelten eine dreijährige berufliche Tätigkeit und sozialpflegerische oder sozialpädagogische Erfahrungen. Dabei kann angerechnet werden:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung
- Grundwehrdienst bzw. Ersatzdienst
- eine einschlägige, abgeschlossene Helfer*innenausbildung (z. B. Heilerziehungspflegehilfe, Altenpflegehilfe, Krankenpflegehilfe)
- die Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einem Kind oder einer pflegebedürftigen oder behinderten Person
- Abschluss der Sekundarstufe II (bis zu zwei Jahren)
- Studienleistungen an einer Fachhochschule oder Hochschule
- Freiwilliges Soziales Jahr
- Auslandspraktikum bis zu einem Jahr
Als Nachweis einer gleichwertigen beruflichen Vorbildung ist eine erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens notwendig.
Für die berufsbegleitende Ausbildung als Heilerziehungspfleger*in wird benötigt:
- Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses mit 20 Wochenstunden in einer sozialpflegerischen oder (sozial-) pädagogischen Einrichtung während der gesamten Ausbildungzeit (wir beraten auf Anfrage bei der Stellensuche)
- schriftliche Bestätigung der Einrichtung über die Freistellung an den Ausbildungstagen
- Bereitschaft der Einrichtung zur aktiven Zusammenarbeit mit den Ausbildungsstätten
Für die praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PivA) wird außerdem benötigt:
- schriftliche Bestätigung der Einrichtung über die Praxisanleitung in der Einrichtung
Beginn: jedes Jahr zum Beginn des hessischen Schuljahres nach den Sommerferien
Berufsbegleitende Ausbildung
- Drei Jahre schulische Ausbildung, zwei Tage Unterricht pro Woche, vier Blockwochen pro Schuljahr, eventuell zusätzliche Blocktage
- Beschäftigungsverhältnis oder ehrenamtliche Tätigkeit von 20 Wochenstunden in einem sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Arbeitsfeld während der schulischen Ausbildung
- sechs Monate Berufspraktikum (in der Regel)
PivA (Praxisintegrierte vergütete Ausbildung)
- Drei Jahre schulische Ausbildung, Berufspraktikum integriert, zwei Tage Unterricht pro Woche, sechs bis sieben Blockwochen pro Schuljahr, eventuell zusätzliche Blocktage
- Beschäftigungsverhältnis oder ehrenamtliche Tätigkeit von 20 Wochenstunden in einem pädagogischen oder sozialpflegerischen Arbeitsfeld
Berufbegleitend/Teilzeitausbildung
- 60 Euro Schulgeld pro Monat, einmalig 85 Euro während des Berufspraktikums
- In der Regel wird ein Gehalt für berufliche Tätigkeit gezahlt
- Bei Anspruchsberechtigten ist eine Förderung durch die Agentur für Arbeit (Bildungsgutschein) möglich. Die Akademie ist nach AZAV zertifiziert und erfüllt die Voraussetzungen, dass Bildungsgutscheine eingelöst werden können.
Praxisintegrierte vergütete Ausbildung
- 100 Euro Aufwandspauschale pro Monat (wird unter Umständen von der Praxiseinrichtung übernommen)
- während der dreijährigen Ausbildung wird ein Gehalt für Berufspraktikant*innen gezahlt
Eine Bewerbung ist jederzeit möglich. Die Ausbildung startet jährlich nach den hessischen Sommerferien.
- formloses Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf in tabellarischer Form
- Lichtbild neuesten Datums
- beglaubigte Kopien der Zeugnisse von Schul- und Ausbildungsabschlüssen
- Praktikumsbescheinigungen
- Bescheinigung über ein FSJ, Bundesfreiwilligendienst und andere Tätigkeiten
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (bitte erst bei Ausbildungsbeginn einreichen, es darf nicht älter als drei Monate sein)
- ärztliche Bescheinigung über die Eignung für den Beruf
Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte an:
Hephata Hessisches Diakoniezentrum e.V.
Akademie für soziale Berufe
Elisabeth-Seitz-Straße 12
34613 Schwalmstadt
oder sie bewerben sich über unser Onlineformular.
Wenn Sie möchten, können Sie gerne zur Probe an unserem Unterricht teilnehmen. Sprechen Sie Marie-Theres Modes an.

Marie-Theres Modes
Fachbereich Heilerziehungspflege
Seminargebäude 2, EG