Die Ausbildung zum/zur Heilerziehungspfleger*in startet jedes Jahr zum Beginn des hessischen Schuljahres nach den Sommerferien.

Es gibt zwei Ausbildungsformen:

Die Berufsbegleitende Ausbildung

  • Drei Jahre schulische Ausbildung, zwei Tage Unterricht pro Woche, vier Blockwochen pro Schuljahr, eventuell zusätzliche Blocktage
  • Beschäftigungsverhältnis oder ehrenamtliche Tätigkeit von 20 Wochenstunden in einem sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Arbeitsfeld während der schulischen Ausbildung
  • sechs Monate Berufspraktikum (in der Regel)

Die Praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PivA)

  • Drei Jahre schulische Ausbildung, Berufspraktikum integriert, zwei Tage Unterricht pro Woche, sechs bis sieben Blockwochen pro Schuljahr, eventuell zusätzliche Blocktage
  • Beschäftigungsverhältnis oder ehrenamtliche Tätigkeit von 20 Wochenstunden in einem pädagogischen oder sozialpflegerischen Arbeitsfeld
  • Mittlerer Schulabschluss oder 10. Klasse des Gymnasiums

oder

  • Sozialassistenz-Ausbildung oder Berufsausbildung

oder

  • Nachweis einer einschlägigen Berufserfahrung in einem sozialen Arbeitsfeld von mindestens drei Jahren

Vorerfahrungen wie Abitur, Fachabitur, Ausbildungen, Familienhaushalt, Studienleistungen, Auslandsjahr, Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Bundesfreiwilligendienst, Praktika im sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Bereich können angerechnet werden.

Eine Bewerbung ist jederzeit möglich. Die Ausbildung startet jährlich nach den hessischen Sommerferien.

  • formloses Bewerbungsschreiben
  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • beglaubigte Kopien der Zeugnisse von Abschlüssen/Praktikumsbescheinigungen
  • Bescheinigung über ein FSJ, Bundesfreiwilligendienst und andere Tätigkeiten

Nutzen Sie für die Bewerbung einfach unser Onlineformular.

Wenn Sie möchten, können Sie gerne zur Probe an unserem Unterricht teilnehmen. Ansprechpersonen finden Sie am Ende dieser Seite.

  • ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und ein Gesundheitszeugnis, die zum Ausbildungsbeginn nicht älter als als drei Monate sind
Für die PivA-Ausbildung:

Nachweis eines Ausbildungsverhältnisses mit einem Praxisanteil von 20 Wochenstunden in einer sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtung und eine schriftliche Bestätigung der Einrichtung über die Freistellung an den Schultagen und die Praxisbegleitung durch die Einrichtung

Für die berufsbegleitende Ausbildung:

Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit von 14 bis 20 Wochenstunden in einer sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtung

Berufbegleitende Ausbildung
  • 60 Euro Schulgeld pro Monat, einmalig 85 Euro während des Berufspraktikums
  • In der Regel wird ein Gehalt für berufliche Tätigkeit gezahlt
  • Bei Anspruchsberechtigten ist eine Förderung durch die Agentur für Arbeit (Bildungsgutschein) möglich. Die Akademie ist nach AZAV zertifiziert und erfüllt die Voraussetzungen, dass Bildungsgutscheine eingelöst werden können.
Praxisintegrierte vergütete Ausbildung
  • 100 Euro Aufwandspauschale pro Monat (wird unter Umständen von der Praxiseinrichtung übernommen)
  • während der dreijährigen Ausbildung wird ein Gehalt für Berufspraktikant*innen gezahlt