Vor Aufnahme ist zunächst die Kostenfrage zu klären und ein Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Leistungsträger zu stellen, in der Regel die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder die Krankenkasse. Eine Einweisung durch den Hausarzt genügt nicht.

Für die Antragstellung gibt es spezielle Formulare. Da neben dem Antrag auch ein Sozialbericht sowie ein ärztliches Gutachten erstellt werden müssen, empfehlen wir, die Hilfe einer örtlichen Suchtberatungsstelle in Anspruch zu nehmen. Dort können die Antragsunterlagen ausgefüllt, zusammengestellt und weitergeleitet werden. Das Arztgutachten kann durch Ihren Hausarzt erstellt werden.

Falls Sie zuvor in einem Krankenhaus eine Entzugsbehandlung (Entgiftung) durchführen, kann die Antragstellung auch durch den dortigen Sozialdienst erfolgen. Die Deutsche Rentenversicherung überprüft, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme gegeben sind. Sie leitet den Vorgang ggf. an die Krankenkasse weiter, falls diese zuständig ist.

Da in der Fachklinik Fürstenwald zumeist Patienten und Patientinnen aus der Region Mitteldeutschland behandelt werden, sind die zuständigen Leistungsträger in erster Linie die Deutsche Rentenversicherung Bund und Mitteldeutschland, die Knappschaft-Bahn-See, Regionale Rentenversicherungsträger, Beihilfestellen und Krankenkassen.

Versicherte aus anderen Regionen oder bei der DRV Bund Versicherte können bei ihrer Rentenversicherung ebenfalls einen Antrag auf Kostenübernahme für eine Behandlung in unserem Haus stellen. Die Kostenzusage bleibt ein halbes Jahr gültig. Nach Ablauf der Frist muss ein neuer Antrag gestellt werden, evtl. in Form eines Kurzantrages in Ergänzung der alten Unterlagen.

Wenn Sie nicht mehr im Erwerbsleben stehen und auf Dauer eine Rente beziehen, geht es bei Ihnen nicht mehr um eine berufliche Rehabilitation. Dann übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten.

Auch hier muss zuvor ein Antrag gestellt werden. Auch wenn Sie bisher noch gar nicht versicherungspflichtig einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen sind, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Die Kostenzusage bleibt ein halbes Jahr gültig. Nach Ablauf der Frist muss ein neuer Antrag gestellt werden, evtl. in Form eines Kurzantrages in Ergänzung der alten Unterlagen.

Beamte und Selbstständige klären die Kostenübernahme mit ihrem Versorgungswerk, z.B. der Beihilfe und/oder mit ihrer privaten Zusatzversicherung. Für beide Gruppen gilt, dass sie für ihre Kosten in der Klinik ganz oder teilweise selbst aufkommen. Daher ist für eine Aufnahme in unserer Klinik auch kein Sozialbericht bzw. ärztliches Gutachten erforderlich.

Dennoch macht es Sinn, wenn mögliche Vorbefunde, z. B. des Hausarztes, zeitnah erhoben werden und uns zur Verfügung gestellt werden. Es ist empfehlenswert, wenn Sie als Privatpatient vor Aufnahme Kontakt mit unserem leitenden Therapeuten aufnehmen.