Eine Betriebsintegrierte Beschäftigung (BiB) ist eine Kooperation einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) mit einem privaten oder öffentlichen Unternehmen. Ziel der Kooperation ist es, Menschen mit Behinderungen oder psychischen Beeinträchtigungen weiter zu qualifizieren und ihnen eine Chance auf eine Festanstellung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen. Einer BiB geht ein Praktikum voraus, das in der Regel zwischen drei Wochen und drei Monaten dauert. In dieser Zeit lernen sich die Beschäftigten und der Betrieb kennen.

Die Dauer der Betriebsintegrierten Beschäftigung wird individuell vereinbart. In dieser Zeit werden die Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz von Fachkräften für berufliche Integration der WfbM betreut. Den Lohn zahlen die jeweiligen Betriebe an die WfbM, welche ihn an die Beschäftigten auszahlt und über die die Beschäftigte auch sozialversichert sind. Die Vergütung orientiert sich an der individuellen Leistungsfähigkeit und wird zwischen Beschäftigten, Betrieb und Werkstatt im Rahmen eines Kooperationsvertrags ausgehandelt.

BiBs haben zum Ziel, Menschen mit Behinderungen den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Während ihrer Tätigkeit in regulären Betrieben haben die Beschäftigten die Gelegenheit, ihre berufspraktischen Fähigkeiten und sozialen Kompetenzen weiterzuentwickeln. Nach Ablauf des Betriebsintegrierten Beschäftigungsplatzes besteht kein Anspruch auf eine Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis im Betrieb, ist aber bei entsprechender Eignung möglich.

So funktionieren Betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze

Interessieren Sie sich für einen Betriebsintegrierten Beschäftigungsplatz?

Wenn Sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) der Hephata Diakonie arbeiten und sich für einen BiB interessieren, wenden Sie sich einfach an die Leitung Ihrer Arbeitsgruppe oder Werkstatt. Weitere Fragen zum Thema Betriebsintegrierter Beschäftigungsplatz beantwortet außerdem der Fachdienst "Berufliche Integration".