Das Abhängigkeitssyndrom ist in den diagnostischen Leitlinien nach ICD – 10 wie folgt beschrieben:
Es handelt sich um eine Gruppe körperlicher, Verhaltens- und kognitiver Phänomene, bei denen der Konsum einer Substanz oder einer Substanzklasse für die betroffene Person Vorrang hat gegenüber anderen Verhaltensweisen, die von ihr früher höher bewertet wurden. Ein entscheidendes Charakteristikum der Abhängigkeit ist der oft starke, gelegentlich übermächtige Wunsch, psychotrope Substanzen oder Medikamente (ärztlich verordnet oder nicht), Alkohol oder Tabak zu konsumieren.

Gerade bei substanzbezogenen Süchten treten Begleiterkrankungen (komorbide psychische Störungen) wie Angststörungen, affektive Störungen wie Depressionen und Persönlichkeitsstörungen, aber auch Aufmerksamkeitsdefizitstörungen besonders oft auf. Es gibt Hinweise darauf, dass die weiteren Merkmale des Abhängigkeitssyndroms bei einem Rückfall nach einer Abstinenzphase schneller auftreten als bei Nichtabhängigen.

Diagnostische Leitlinien

Die sichere Diagnose der Abhängigkeit sollte nur gestellt werden, wenn irgendwann während des letzten Jahres drei oder mehr der folgenden Kriterien gleichzeitig vorhanden waren:

  1. Ein starker Wunsch oder eine Art Zwang, psychotrope Substanzen zu konsumieren.
  2. Verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich des Beginns, der Beendigung und der Menge des Konsums.
  3. Ein körperliches Entzugssyndrom bei Beendigung oder Reduktion des Konsums, nachgewiesen durch die substanzspezifischen Entzugssymptome oder durch die Aufnahme der gleichen oder einer nahe verwandten Substanz, um Entzugssymptome zu mildern oder zu vermeiden.
  4. Nachweis einer Toleranz. Um die ursprünglich durch niedrigere Dosen erreichten Wirkungen der psychotropen Substanz hervorzurufen, sind zunehmend höhere Dosen erforderlich.
  5. Fortschreitende Vernachlässigung anderer Vergnügen oder Interessen zugunsten des Substanzkonsums, erhöhter Zeitaufwand, um die Substanz zu beschaffen, zu konsumieren oder sich von den Folgen des Konsums zu erholen.
  6. Anhaltender Substanzkonsum trotz Nachweises eindeutiger schädlicher Folgen wie z.B. Leberschädigung durch exzessives Trinken, depressive Verstimmungen infolge starken Substanzkonsums oder drogenbedingte Verschlechterung kognitiver Funktionen. Es sollte dabei festgestellt werden, dass der Konsument sich tatsächlich über Art und Ausmaß der schädlichen Folgen im Klaren war oder dass zumindest davon auszugehen ist.

„Die Freiheit eines Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will.“

Jean Jacques Rousseau, 1712-1778, schweiz. Schriftsteller und Philosoph

Selbsterkenntnis

Der erste Schritt aus allen genannten Suchterkrankungen sollte die Selbsterkenntnis sein. Betroffene müssen diese zunächst selbst als Krankheit erkennen.

Der zweite Schritt ist der Wille. Wer nicht selbst aus seiner Sucht heraus möchte, der kommt so schnell auch nicht davon los. Der körperliche Entzug dauert nur wenige Tage. Viel schwieriger ist es jedoch, mit den psychischen Entzugserscheinungen fertig zu werden. Hier hilft Psychotherapie, um die hinter der Suchterkrankung liegenden Auslöser zu erkennen und zu behandeln.

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