Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht des Vorstands und des Aufsichtsrats entgegen. Sie ist zuständig für die Wahl und Abberufung der gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats, für deren Entlastung und für die Entlastung des Vorstands. Zudem entscheidet sie über Änderungen des Vereinszwecks, über Satzungsänderungen und die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.

Die Mitgliederversammlung hat eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden oder sowie eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vositzenden.

Die oder der Vorsitzende des Aufsichtsrates lädt mindestens zweimal im Jahr zu einer Sitzung der Mitgliederversammlung ein. In den Sitzungen hat jedes Mitglied der Mitgliederversammlung eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

Die Größe und Zusammensetzung der Mitgliederversammlung kann variieren. Zurzeit zählt sie 27 Mitglieder. Maximal dürften es 30, mindestens 21 Mitglieder sein. Die Mitglieder setzen sich wie folgt zusammen:

Der Aufsichtsrat schlägt der Mitgliederversammlung bis zu 14 Mitglieder vor. Hinzu kommen jeweils ein Vertreter oder eine Vertreterin der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, der Diakonie Hessen und des Kurhessischen Diakonissenhauses Kassel. Außerdem auch der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin der Diakonischen Gemeinschaft Hephata sowie sechs von der Diakonischen Gemeinschaft Hephata benannte Personen.

Die Mitarbeitervertretung benennt maximal sechs weitere Mitglieder, die hauptberuflich Mitarbeitende des Vereins Hephata sind.