Wir sind Unterstützerin der Arbeit der „Stiftung Anerkennung und Hilfe". In Hessen ist das Regierungspräsidium Gießen als Anlaufstelle benannt worden. Die erste Kontaktaufnahme mit der Stiftung musste bis zum 30. Juni 2021 erfolgen, um Ansprüche auf eine finanzielle Unterstützung zu wahren. Ansprüche geltend machen konnten:

  • Menschen, die als Kinder und Jugendliche im Alter zwischen erstem Lebensjahr und Volljährigkeit sowie in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis 31. Dezember 1975 in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe (heute Soziale Teilhabe) oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) gelebt und dort Leid erfahren haben, unter dem sie noch immer leiden. Oder die zwischen dem vollendeten 14. Lebensjahr und der Volljährigkeit in oder für eine dieser Einrichtungen gearbeitet haben, ohne dass für sie Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden.
  • Menschen, die als Kinder und Jugendliche im Alter zwischen erstem Lebensjahr und Volljährigkeit sowie in der Zeit vom 7. Oktober 1949 bis 2. Okotber 1990 in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe (heute Soziale Teilhabe) oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) gelebt und dort Leid erfahren haben, unter dem sie noch immer leiden. Oder die zwischen dem vollendeten 14. Lebensjahr und der Volljährigkeit in oder für eine dieser Einrichtungen gearbeitet haben, ohne dass für sie Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden.

Rund 900 Kinder und Jugendliche mit Behinderung haben in dieser Zeit in Einrichtungen Hephatas gelebt. 264 der Heimkinder von damals lebten auch 2017 noch in Wohnangeboten der Hephata Diakonie. Mit den Mitarbeiter*innen des Regierungspräsidiums wurden daher Termine vereinbart, an denen eine Beratung vor Ort stattfinden konnte. 

Außerdem organisierte Hephata eine Informationsveranstaltung am 24. Juni 2017 auf dem Stammgelände. Hier nahmen 50 Klient*innen, Angehörige und juristische Vertreter*innen teil.

  • www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de

Kontaktadresse für Betroffene

Regierungspräsidium Gießen

Angelika Schäfer

Postfach 100851

35338 Gießen

Tel.: 0641 3032774

E-Mail: angelika.schaefer@rpgi.hessen.de