Trägerübergreifendes Persönliches Budget
Seit 2008 haben Menschen mit körperlicher oder seelischer Behinderung den gesetzlichen Anspruch auf ein Persönliches Trägerübergreifendes Budget. So entscheiden sie selbst, welche Unterstützungsleistungen sie von welchem Anbieter erhalten.
Das Persönliche Trägerübergreifende Budget richtet sich an Menschen mit Behinderung oder Menschen, bei denen sich eine Behinderung ankündigt. Auch suchtkranke Menschen haben oft (schwere) Behinderungen und damit die Möglichkeit, das Persönliche Budget zu beantragen. Statt festgelegter Sach- und Dienstleistungen erhalten Menschen mit Unterstützungsbedarf im Rahmen des Persönlichen Budgets jeden Monat Geld oder Gutscheine. Damit können sie Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe selbstständig einkaufen.
Um ein Persönliches Budget zu erhalten, müssen Menschen mit Behinderungen einen Antrag beim jeweiligen Leistungsträger stellen. Einen solchen kann jeder Mensch mit Behinderung, unabhängig von der Schwere der Behinderung, stellen. Die Höhe des Persönlichen Budgets richtet sich nach dem individuell festgestellten Unterstützungsbedarf. Auch Menschen, die aufgrund einer Behinderung ihr Persönliches Budget nicht verwalten können, haben die Möglichkeit einen solchen Antrag zu stellen. Außerdem können Eltern für ihre Kinder mit Behinderung ein Persönliches Budget beantragen.
Weiterführende Informationen
Mehr über das Persönliche Trägerübergreifende Budget erfahren Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen oder bei den Berater*innen der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung in Schwalmstadt-Treysa.
Marianne Munzer
Persönliches Budget (Landkreis Hersfeld-Rotenburg)