Satzung
Unser Regelwerk
Die aktuelle Fassung unserer Satzung wurde am 23. Juni 2017 verabschiedet.
Die Satzung gilt für den Verein „Hephata Hessisches Diakoniezentrum e.V." mit Stammsitz in Schwalmstadt-Treysa.
Dies ist der juristische Name der Hephata Diakonie.
Die Satzung regelt, dass die Hephata Diakonie ausschließlich gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verfolgt. Das umfasst die Behandlung, Pflege, Betreuung, Erziehung, Förderung, Bildung und Rehabilitation von alten, körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigten oder wirtschaftlich hilfsbedürftigen Menschen sowie die Ausbildung in sozialen und pflegenden Berufen.
Darüber hinaus beschreibt die Satzung die Aufgaben, Funktion und Zusammensetzung der vier Vereinsorgane. Dies sind die Mitgliederversammlung, der Aufsichtsrat, der Vorstand und besondere Vertreter.
In der Präambel der Satzung heißt es unter anderem: „Hephata Hessisches Diakoniezentrum e. V. ist als diakonische Einrichtung eine Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche und hat Teil an der Entfaltung des Auftrages der Kirche im Dienst am Nächsten zu dessen Heil und Wohl. In diesem diakonischen Handeln bietet der Verein Hilfen zum Leben in unterschiedlicher Form und Ausgestaltung auf der Grundlage des Evangeliums von Jesus Christus an. Bei diesen Angeboten lässt sich der Verein von dem Grundsatz leiten, dass Gott jeden Menschen zu seinem Ebenbild geschaffen und zum Leben in Gemeinschaft bestimmt hat. Die Würde des Menschen ist unantastbar, von seinen Leistungen oder Fähigkeiten unabhängig und wird durch Behinderungen, Verhaltensauffälligkeiten, Krankheiten und Schwächen nicht beeinträchtigt. Dieses Verständnis vom Menschen erfordert das Annehmen des Anderen und ermöglicht das Angenommensein durch Andere."