• mittlerer Schulabschluss sowie abgeschlossene Sozialassistenz-Ausbildung
  • vollendetes 18. Lebensjahr
  • als Nachweis für die gesundheitliche Eignung eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, die spätestens bei Aufnahme der Ausbildung vorzulegen und zu diesem Zeitpunkt nicht älter als zwei Monate ist
andere Vorerfahrungen können angerechnet werden: zum Beispiel...
  • Abitur (Allgemeine Hochschulreife)
  • Fachabitur
  • Berufsausbildungen
  • Familienhaushalt
  • Studienleistungen
  • Auslandsjahr
  • Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
  • Bundesfreiwilligendienst
  • Praktika im sozialpädagogischen Bereich

Wenn Sie Ihren allgemeinbildenden Schulabschluss nicht in Deutschland erworben haben, benötigen wir einen Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse auf C1 Niveau, bis zum 31. Juli des Aufnahmejahres und den Gleichstellungsbescheid des höchsten erworbenen schulischen Abschlusses. Die Gleichstellung beantragen Sie, sofern noch nicht geschehen, beim Staatlichen Schulamt Darmstadt-Dieburg: Anerkennung von Bildungsnachweisen | schulämter hessen.de

Ohne den Gleichstellungsbescheid ist eine Prüfung Ihrer Zugangsvoraussetzung nicht möglich.

Weitere Informationen über die verschiedenen Zugangswege finden Sie hier: 

Zugangswege und Verkürzungsmöglichkeiten (grosse-zukunft-erzieher.de)

  • 3 Jahre (36 Monate) in enger Verzahnung von fachschulischen und fachpraktischen Ausbildungsanteilen
  • Das Berufspraktikum ist in das zweite und dritte Ausbildungsjahr integriert
  • über den gesamten Zeitraum der Ausbildung (36 Monate) 
  • Hängt von der Praxisstelle ab: Innerhalb der Hephata Diakonie erhalten Auszubildende für die PivA-Ausbildung zum/zur Erzieher*in eine monatliche Brutto-Grundvergütung von EUR 1257,- im ersten, EUR 1362,- im zweiten und EUR 1468,- im dritten Ausbildungsjahr gemäß der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR.KW) des Diakonischen Werks
  • Monatlich 100,00 Euro (wird in der Regel vom Träger der sozialpädagogischen Einrichtung übernommen, bitte bei Vertragsabschluss regeln)
  • Schulvertrag mit der Hephata Akademie in Verbindung mit
  • sozialversicherungspflichtiger Ausbildungsvertrag in Vollzeit mit dem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung
  • Der Schulvertrag endet, wenn kein gültiger Ausbildungsvertrag mit einem Träger vorliegt. Die Ausbildungsform muss dann verlassen werden.
  • 2 Tage fachschulische Ausbildung (8.00-17.00 Uhr)
  • 3 Tage fachpraktische Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung im Umfang von 19,5 – 20 Zeitstunden
  • Zusätzlich pro Schuljahr sechs Blockwochen (Mo-Fr.)
  • Praktikum in einem zweiten Arbeitsfeld von insgesamt 230 Stunden (schwerpunktmäßig im ersten Ausbildungsjahr)
  • Begleitung, bzw. Koordination der fachschulischen mit den fachpraktischen Ausbildungsinhalten durch eine betreuende Dozentin/Dozent über die Gesamtzeit der Ausbildung
  • Begleitung durch eine Praxisanleitung in der sozialpädagogischen Einrichtung über die Gesamtzeit der Ausbildung

Für Auszubildende im PivA-Modell gibt es keine Möglichkeiten der staatlichen Ausbildungsförderung. 

Sie erleichtern uns die Bearbeitung Ihrer Bewerbung, wenn Sie Ihre Bewerbung zusammen mit allen genannten Unterlagen an uns senden.

  1. Tabellarischer Lebenslauf (bitte mit genauen Daten und Unterschrift)
  2. Motivationsschreiben (Auf einem gesonderten Blatt bitten wir um Darstellung der Gründe Ihrer Berufswahl und Ihrer derzeitigen beruflichen Ziele).
  3. Lichtbild
  4. beglaubigte Kopie des Zeugnisses, das die erforderlichen schulischen Voraussetzungen (Mittlerer Bildungsabschluss oder höhere Qualifikation) nachweist
  5. beglaubigte Bescheinigung(en) der beruflichen Voraussetzungen (Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz, anderer beruflicher Abschluss, Praktika, Freiwilliges Soziales Jahr usw.) – bitte beachten Sie, dass unbeglaubigte Dokumente in Ihrer Bewerbung nicht berücksichtigt werden können
  6. gegebenenfalls Bescheinigungen über Art und Dauer der sozialpädagogischen Erfahrungen
  7. Referenzen über Ihre beruflichen Tätigkeiten und über etwaige ehrenamtliche Tätigkeiten in kirchlichen, sozialen, sportlichen und anderen Gruppen oder Einrichtungen
  8. Eine schriftliche Erklärung darüber, ob Sie bereits eine Fachschule für Sozialwesen besucht oder an einer Abschlussprüfung teilgenommen haben.

Sie haben Ihren allgemeinbildenden Schulabschluss nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben?
Dann benötigen wir den Gleichstellungsbescheid des höchsten erworbenen schulischen Abschlusses. Anerkennung von Bildungsnachweisen | schulämter hessen.de

Hinweise für Bewerber*innen an hessischen Kindertagesstätten:
  • Ein hohes Maß an Selbstorganisation und Anpassungsbereitschaft
  • Einen balancierten Umgang mit Stresssituationen
  • Bereitschaft, sich auf einen veränderten Alltag und neue Erfahrungen einzulassen

Auf der Webseite "Große Zukunft mit kleinen Helden" des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration finden Sie weitere interessante Informationen zur Erzieher/innen-Ausbildung.  

Erzieherausbildung (grosse-zukunft-erzieher.de)
Dualisierte Erzieherausbildung (grosse-zukunft-erzieher.de)