Aufsichtsrat
Elf Experten müssen es sein
Der Aufsichtsrat kontrolliert die Tätigkeit des Vorstands. Er trifft alle grundsätzlichen Entscheidungen für den Verein Hephata.
Der Aufsichtsrat genehmigt unter anderem das Aufnehmen neuer und das Aufgeben bestehender Arbeitsbereiche des Vereins. Er wirkt an der Investitionsplanung des Vorstands mit. Der Aufsichtsrat legt auch die Anzahl der Vorstandsmitglieder fest und wählt diese. Weitere Aufgaben sind die Genehmigung des Wirtschaftsplans und Feststellung des Jahresabschlusses.
Der Aufsichtsrat hat einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende sowie einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin.
Diese werden aus der Mitte des Aufsichtsrates gewählt.
Der Aufsichtsrat kommt mindestens zweimal jährlich zusammen.
Das Gremium besteht aktuell aus elf sachkundigen Personen. Dies sind entsandte, geborene und auch gewählte Personen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in der Regel auch Mitglieder der Mitgliederversammlung.
Die entsandten Mitglieder sind der Vertreter oder die Vertreterin der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck sowie der Diakonie Hessen.
Hinzu kommt eine von der Mitarbeitervertretung benannte Person.
Geborenes Mitglied kraft Amtes ist der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin der Diakonischen Gemeinschaft Hephata.
Die zu wählenden Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Keines der gewählten Aufsichtsratsmitglieder darf in einem entgeltlichen Beschäftigungsverhältnis zum Verein oder zu einer Einrichtung stehen, an der der Verein beteiligt ist. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine Aufwandsentschädigung.