Teilzeit-Ausbildung
Die Hephata-Akademie bietet die Ausbildung zum/zur Erzieher*in auch in Teilzeit an.
- mittlerer Schulabschluss sowie abgeschlossene Sozialassistenz-Ausbildung
- vollendetes 18. Lebensjahr
- als Nachweis für die gesundheitliche Eignung eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, die spätestens bei Aufnahme der Ausbildung vorzulegen und zu diesem Zeitpunkt nicht älter als zwei Monate ist
Andere Vorerfahrungen können angerechnet werden: Zum Beispiel...
- Abitur (Allgemeine Hochschulreife)
- Fachabitur
- Berufsausbildungen
- Familienhaushalt
- Studienleistungen
- Auslandsjahr
- Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
- Bundesfreiwilligendienst
- Praktika im sozialpädagogischen Bereich
Wenn Sie Ihren allgemeinbildenden Schulabschluss nicht in Deutschland erworben haben, benötigen wir einen Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse auf C1 Niveau, bis zum 31. Juli des Aufnahmejahres und den Gleichstellungsbescheid des höchsten erworbenen schulischen Abschlusses. Die Gleichstellung beantragen Sie, sofern noch nicht geschehen, beim Staatlichen Schulamt Darmstadt-Dieburg: Anerkennung von Bildungsnachweisen | schulämter hessen.de
Ohne den Gleichstellungsbescheid ist eine Prüfung Ihrer Zugangsvoraussetzung nicht möglich.
Weitere Informationen über die verschiedenen Zugangswege finden Sie hier: Zugangswege und Verkürzungsmöglichkeiten (grosse-zukunft-erzieher.de)
- Schulvertrag mit der Hephata-Akademie in Verbindung mit
- Vertrag über ein Arbeits- oder Praktikantenverhältnis mit einem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung im Stundenumfang von 14 bis max. 20 Stunden
- Schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers zum Schulbesuch und Freistellung vom Dienst an den Schultagen, Erklärung des Arbeitgebers, mit den betreuenden Dozentinnen / Dozenten in den fachschulischen Belangen kooperieren zu wollen
- 3 Jahre fachschulische Ausbildung in Teilzeit, bzw. berufsbegleitend mit sozialversicherungspflichtigem Arbeits- oder Praktikantenvertrag
- 1 Jahr Berufspraktikum, das unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 6 Monate verkürzt werden kann.
- ca. 15 bis 20 Stunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung
- zwei Unterrichtstage pro Woche und Blockveranstaltungen
- Vergütung nach Arbeits-/Praktikumsvertrag
- Dauer: Drei Jahre
Theoretische Abschlussprüfung
- Berufspraktikum in Vollzeit als vergütete fachpraktische Ausbildungszeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung
- einmalig 170 Euro Praktikumspauschale
- Dauer: Zwölf Monate (Verkürzung auf 6 Monate möglich)
Prüfung zur staatlichen Anerkennung
Vergütung
- Entsprechend der Vereinbarung im Arbeits- bzw. Praktikantenvertrag
Schulverwaltungsgebühr:
- Monatlich 60,00 Euro (Übernahme durch den Träger der sozialpädagogischen Einrichtung möglich)
Sie erleichtern uns die Bearbeitung Ihrer Bewerbung, wenn Sie Ihre Bewerbung zusammen mit allen genannten Unterlagen an uns senden.
- Tabellarischer Lebenslauf (bitte mit genauen Daten und Unterschrift)
- Motivationsschreiben (Auf einem gesonderten Blatt bitten wir um Darstellung der Gründe Ihrer Berufswahl und Ihrer derzeitigen beruflichen Ziele).
- Lichtbild
- beglaubigte Kopie des Zeugnisses, das die erforderlichen schulischen Voraussetzungen (Mittlerer Bildungsabschluss oder höhere Qualifikation) nachweist
- beglaubigte Bescheinigung(en) der beruflichen Voraussetzungen (Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz, anderer beruflicher Abschluss, Praktika, Freiwilliges Soziales Jahr usw.) – bitte beachten Sie, dass unbeglaubigte Dokumente in Ihrer Bewerbung nicht berücksichtigt werden können
- gegebenenfalls Bescheinigungen über Art und Dauer der sozialpädagogischen Erfahrungen
- Referenzen über Ihre beruflichen Tätigkeiten und über etwaige ehrenamtliche Tätigkeiten in kirchlichen, sozialen, sportlichen und anderen Gruppen oder Einrichtungen
- Eine schriftliche Erklärung darüber, ob Sie bereits eine Fachschule für Sozialwesen besucht oder an einer Abschlussprüfung teilgenommen haben.
Sie haben Ihren allgemeinbildenden Schulabschluss nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben?
- Dann benötigen wir den Gleichstellungsbescheid des höchsten erworbenen schulischen Abschlusses: Anerkennung von Bildungsnachweisen | schulämter hessen.de
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Auf der Webseite "Große Zukunft mit kleinen Helden" des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration finden Sie weitere interessante Informationen zur Erzieher/innen-Ausbildung. Weitere Informationen finden Sie hier:
- Wir sind zur Annahme von Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit berechtigt, da unsere Ausbildungsgänge zum/zur Erzieher/Erzieherin zertifiziert sind (AZAV). Unter bestimmten Voraussetzungen haben Studierende der berufsbegleitenden Ausbildung zum/zur Erzieher/in die Möglichkeiten einen Bildungsgutschein zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier: Förderung der beruflichen Weiterbildung | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
- Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit einen Bildungskredit in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen finden Sie hier: BVA - Voraussetzungen (bund.de)
- Informationen zur Ausbildungsförderung für Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, finden Sie hier: § 8 BAföG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)