1. EZVK-Altersversorgung

Hephata zahlt 6,5 % vom Bruttoentgelt in die Alterversorgung bei der Evangelischen Zusatzversorgungskasse in Darmstadt ein.

§ 27 AVR.KW

2. Jobrad

Hephata-Mitarbeitende mit einem unbefristeten Dienstsvertrag und beendeter Probezeit können über ihren Dienstgeber ein „Dienstfahrrad“ beziehen und entsprechende steuerliche Vorteile genießen. Die monatliche Nutzungsrate wird direkt vom Gehalt abgezogen. Versteuert werden muss dann allerdings monatlich ein geldwerter Vorteil in Höhe von 0,25 Prozent des Fahrrad-Listenpreises (UVP) des Rades.

Für wen?

Unbefristeter Dienstvertrag, SV-Pflichtige Beschäftigung, noch mindestens 3 Jahre bis zur Regelaltersgrenze, es darf keine Pfändung vorliegen

Rahmenbedingungen:

Begrenzung auf Fahrräder und Pedelecs (bis 25 km/h), Anschaffung zwischen 749 und 5000 €, 1 Rad pro Mitarbeitenden

Ablauf:

Benutzerkonto erstellen, Wunschrad aussuchen, JobRad bestellen, Prüfung der Bestellung und Freigabe durch den GB Personal, Losradeln!

3. Vermögenswirksame Leistungen

Mindestsparbetrag 13,00 € pro Monat

Vollzeitbeschäftigte Mitarbeitende erhalten einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 6,65 €

(für Teilzeitbeschäftigte analog der Arbeitszeit)

für Auszubildende (Entgelt bis 971,44€) 13.29 €
für Auszubildende (Entgelt über 971,45€) 6,65 €

Anlage 12 AVR.KW

4. Entgeltumwandlung

Folgende Durchführungswege sind zugelassen:

Ab Beginn der Beschäftigung:

  • Ev. Zusatzversorgungskasse (EZVK Darmstadt) § 27a AVR.KW

Nach 3-jähriger Betriebszugehörigkeit und unbefristetem Dienstvertrag:

  • Ecclesia Gruppe Vorsorgemanagement GmbH (Klinikrente)