1. Arbeitszeit

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich, ausschließlich der Pausen.

§ 9 AVR.KW ff.

2. Urlaubsanspruch bei einer 5 Tage-Woche

Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr

Urlaubsanspruch: 30 Arbeitstage

§ 28 AVR.KW ff.

3. Fernbleiben vom Dienst

Den Vorgesetzten unverzüglich über das Fernbleiben informieren.

Bei einer Erkrankung länger als 3 Kalendertage muss die elektronsche Arbeirtsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) spätestens am 4. Tag durch den behandelnden Arzt ausgestellt und der Krankenkasse übermittelt werden.

§ 10 AVR.KW

4. Dienstbefreiung

siehe § 11 AVR.KW

5. Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft

siehe Anlage 8 AVR.KW