Wir sind auf dem Weg zu einem Smart Hospital.

Im Rahmen dieser Transformation hat das Krankenhaus Förderungen im Rahmen des KHZG§ erhalten. Diese Förderungen werden dazu beitragen, die genannten Ziele umzusetzen und das Klinikum in ein "Smart Hospital" zu verwandeln.

Geförderte Projekte/Fördertatbestände sind im Einzelnen:

Fördertatbestand 3: Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation

(§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV): Das Ziel dieser Förderung ist, die Verfügbarkeit der Pflege- und Behandlungsdokumentation zu erhöhen und gleichzeitig den Aufwand für die Erstellung zu verringern. Bei diesem Fördertatbestand werden zwei Themenschwerpunkte betrachtet: digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation und Systeme zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation.

Fördertatbestand 5: Digitales Medikationsmanagement

(§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 KHSFV): Ziel ist es, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Krankenhäusern durch Maßnahmen eines digitalen Medikationsmanagements zu erhöhen. Hierzu sind die durchgehende digitale Dokumentation der Medikation in interoperablen Systemen sowie die ständige Verfügbarkeit dieser Informationen für alle am Behandlungsprozess Beteiligten erforderlich.

Quelle: www.krankenhauszukunftsfonds.de