Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM)
Teilhabe am Arbeitsleben
In einer WfbM erhalten Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Diese Eingliederungshilfe wird bei der Hephata Diakonie in zwei Geschäftsbereichen angeboten.
Die WfbMs richten sich an Menschen, bei denen wegen Art oder Schwere der Behinderung eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einschließlich einer Beschäftigung in einem Inklusionsbetrieb, einer Berufsvorbereitung, einer individuellen betrieblichen Qualifizierung, einer beruflichen Anpassung und Weiterbildung oder einer beruflichen Ausbildung nicht oder noch nicht in Betracht kommt.
Bei der Hephata Diakonie gibt es Werkstätten der Eingliederungshilfe in den Geschäftsbereichen Soziale Rehabilitation und Soziale Teilhabe (früher Behindertenhilfe). Hier sind Menschen beschäftigt, die körperliche, geistige oder seelische Behinderungen und/oder Abhängigkeitserkrankungen haben oder davon bedroht sind.
Häufige Fragen zu den Hephata-WfbMs im August 2024
Grundlage des Betriebs einer WfbM ist der Hessische Rahmenvertrag nach Sozialgesetzbuch IX, Paragraph 131, für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nebst Leistungs- und Vergütungsvereinbarung sowie die Werkstättenverordnung (WVO) und die Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO). Die Anerkennung des Berufsbildungsbereichs der WfbM erfolgt durch die Agentur für Arbeit.
Eine WfbM unterliegt den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Leistungsfähigkeit und der vereinbarten Qualität. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass die WfbMs über Produktion und Dienstleistungen wirtschaftlich am allgemeinen Markt tätig sein müssen. Dabei sollen Gewinne erzielt werden, um die monatlichen Entgelte für die Klient*innen zu zahlen. Mindestens 70 Prozent dieser erwirtschafteten Gewinne müssen an die Klient*innen ausgezahlt werden. Die Hephata Diakonie liegt deutlich oberhalb dieser Quote. Die Betreuungsleistungen der Werkstätten werden durch den Landeswohlfahrtsverband (LWV), die Bundesagentur für Arbeit und über den Rentenversicherungsträger finanziert.
In der Sozialen Rehabilitation besuchen 50 Klient*innen den Berufsbildungsbereich, auf Betriebsintegrierte Beschäftigungsplätzen (BiBs) sind 25 und im Arbeitsbereich 300 Klient*innen beschäftigt. Insgesamt arbeiten 113 Mitarbeitende in verschiedenen Zeit- und Arbeitsmodellen in der WfbM.
In der Sozialen Teilhabe (früher Behindertenhilfe) besuchen 30 Klient*innen den Berufsbildungsbereich, 60 sind auf Betriebsintegrierten Beschäftigungsplätzen (BiBs) und 400 im restlichen Arbeitsbereich der WfbM tätig. Insgesamt arbeiten in der WfbM 150 hauptamtliche Mitarbeiter*innen in verschiedenen Zeit- und Arbeitsmodellen.
Die Hephata-WfbMs untergliedern sich in den Berufsbildungsbereich (3 Monate Eingangsverfahren und 24 Monate eigentliche Berufsbildung), danach folgt der Arbeitsbereich mit verschiedenen Arbeitsfeldern. Hier werden auch arbeitsbegleitende Maßnahmen (beispielsweise Fortbildungen, Sport- und Kreativ-Angebote) angeboten. Menschen, die aufgrund ihrer Behinderungen keiner regelmäßigen Tätigkeit in den WfbMs nachgehen können, besuchen tagesstrukturierende Alternativangebote.
In der Sozialen Rehabilitation gibt es 30 Arbeitsgruppen in den Bereichen Schälbetrieb, Schreinerei/Drechslerei, Hauswirtschaft, Landwirtschaft, Garten-/Landschaftsbau, Aktenvernichtung und -digitalisierung, Abpackung, Digitaldruck, Versand, Metallverarbeitung, Montage und Dienstleistung.
In der Sozialen Teilhabe gibt es 51 Arbeitsgruppen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen, wie Montage und Verpackung, Gärtnerei, Technische Fertigung und Hauswirtschaft.
Die WfbM der Sozialen Rehabilitation kooperiert im Bereich Montage hauptsächlich mit mittelständischen Firmen aus der Region. Im Bereich der Bio-Landwirtschaft sind es Landwirte der Region, die einen Teil ihrer Erträge über die WfbM weiter verarbeiten lassen (Erzeugergemeinschaften). Auftraggeber im Dienstleistungsbereich sind neben Privathaushalten auch Firmen und Kommunen, die Unterstützung bei der Grundstückspflege und weitere Dienstleistungen erhalten. Daneben ist auch die Hephata Diakonie selbst Auftraggeber, beispielsweise im Servicebereich/Catering.
Die WfbM der Sozialen Teilhabe arbeitet mit rund 80 Firmen der Region zusammen. Davon stammen viele Firmen aus der Automobilzulieferer-Branche. Die Firmen können sowohl Zulieferer von Waren sein, als auch Kunden, die in der WfbM fertigen lassen, als auch BiB-Plätze anbieten. Mit einigen Firmen gibt es Kooperationen in allen drei Kategorien.
Eine Betriebsintegrierte Beschäftigung (BiB) ist eine Art Außenarbeitsplatz der WfbM. Es ist eine Kooperation einer WfbM mit einem privaten oder öffentlichen Unternehmen. Ziel der Kooperation ist es, Menschen mit Behinderungen weiter zu qualifizieren und ihnen eine Chance auf eine Festanstellung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen. Die Dauer der BiB wird individuell vereinbart. Die Klient*innen bleiben während der BiB rechtlich unter dem Dach der WfbM und werden am Arbeitsplatz von Fachkräften für berufliche Integration der WfbM betreut. Den Lohn zahlen die jeweiligen Unternehmen an die WfbM, welche ihn an die Klient*innen auszahlt und über die die Beschäftigten auch sozialversichert sind. Die Unternehmen zahlen den Klient*innen einen gegenüber der WfbM erhöhten Lohn, der aber unterhalb des Mindestlohns liegt. Die Hephata Diakonie und der Landeswohlfahrtsverband (LWV) haben vereinbart, dass bis Ende 2026 insgesamt 108 Klient*innen aus der Sozialen Rehabilitation und der Sozialen Teilhabe auf einem BiB-Platz beschäftigt werden.
In der Sozialen Rehabilitation liegt die Zahl der Menschen auf einem BiB-Arbeitsplatz bei 25.
In der Sozialen Teilhabe arbeiten 60 Menschen auf einem BiB-Platz.
Hinzu kommt eine Vermittlungsquote von 2,5 Menschen jährlich auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz für beide Geschäftsbereiche.
Auch das Budget für Arbeit dient der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen. Es soll Menschen mit Behinderungen, die in einer WfbM arbeiten oder dort arbeiten könnten, helfen, einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Der Arbeitsplatz muss sozialversicherungspflichtig sein. Das Budget für Arbeit wird vom Landeswohlfahrtsverband (LWV) finanziert und umfasst einen unbefristeten Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber, eine Einstellungsprämie und Zuschüsse zur behindertengerechten Ausstattung oder zum Umbau eines Arbeitsplatzes. Dazu kommt die Assistenz der Budgetnehmer*innen am Arbeitsplatz von Fachkräften für berufliche Integration der WfbM. Im Gegensatz zur einem BiB-Platz gehört das Budget für Arbeit nicht in den Bereich der WfbM, sondern wird von dieser nur unterstützt.
Michaela Landgrebe
Stellvertretende Geschäftsbereichsleitung & Fachbereichsleitung