Beschwerde
Zentrale Beschwerdestelle
Die Hephata Diakonie schützt Hinweisgebende und ermöglicht vertrauliche Beschwerden.
An die zentrale Beschwerdestelle können Mitarbeitende, Klient*innen, aber auch Externe Personen, sich vertraulich wenden, um auf Verstöße gegen Gesetze oder Hephata-interne Regeln (z.B. Dienstvereinbarungen, Richtlinie zur Prävention von Gewalt, etc. ) aufmerksam zu machen.
- Jede abgegebene Meldung wird dokumentiert und archiviert. Die Person, die eine Beschwerde eingereicht hat, erhält nach spätestens sieben Tagen eine schriftliche Eingangsbestätigung.
- Die zentrale Beschwerdestelle prüft, ob der gemeldete Verstoß in den schlichten Anwendungsbereich nach § 2 HinSchG fällt.
- Falls Handlungsbedarf besteht, überlegt die zentrale Beschwerdestelle, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das Problem zu beheben.
- Nach spätestens drei Monaten erhält der/die Hinweisgebende eine Rückmeldung über die im Zuge der Beschwerde ergriffenen Maßnahmen. Dabei ist zu beachten, dass eine Rückmeldung an die hinweisgebende Person nur insoweit erfolgen darf, als dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden.
Es kann sein, dass im Zuge dieser Prüfung Fragen an den oder die Absender*in zu dem Sachverhalt aufkommen. Deshalb können Hinweise an die Beschwerdestelle auch nur vertraulich und nicht anonym eingereicht werden. Das heißt, wer sich an die Beschwerdestelle wendet, soll dabei auch Kontaktdaten angeben.
Ausführliche Informationen zum Datenschutz, wenn Sie unsere Beschwerdestelle in Anspruch nehmen, finden Sie über den untenstehenden Button.