
Festtage-Markt 2026
Bummeln, genießen, mitmachen
Kreativ und informativ: Freuen Sie sich auch in diesem Jahr auf die große Marktmeile bei den Festtagen am 12. und 13. September 2026.
Entlang der Festmeile und auf den Aktionsplätzen locken zahlreiche Marktstände mit ihren Angeboten. Die Palette reicht dabei wieder von Verkaufsständen mit kreativen und kunsthandwerklichen Artikeln über Informationsstände bis hin zu Mitmachangeboten für die ganze Familie. Handgefertigter Schmuck, Lebensmittel von regionalen Anbietern oder ein Glas Federweißer: Der Markt der Hephata-Festtage lädt zum Stöbern, Bummeln und Genießen ein.
Sie möchten den Festtage-Markt am 12. und 13. September 2026 mit Ihrem Stand bereichern? Melden Sie sich jetzt direkt online an:
Marktordnung Hephata-Festtage 2026
Marktordnung für die Hephata-Festtage
Der Markt der Hephata-Festtage richtet sich an Standbetreibende, die ein informatives oder kreatives Angebot haben. Das können Hobbykünstler*innen, Vereine, kulturelle und soziale Einrichtungen, Handwerks- und Gewerbevereine und Gewerbetreibende sein.
Öffnungszeiten: Samstag, 12. September 2026 - 13 bis 18 Uhr
Sonntag, 13. September 2024 - 11 bis 18 Uhr
1. Anmeldung
2. Standgebühren
3. Auf- & Abbau
4. Marktstände
5. Haftung
1. Anmeldung
Die Anmeldung muss via Onlineformular auf dieser Seite erfolgen:
Folgende Daten müssen in der Anmeldung genannt werden:
- Vollständige Anschrift
- Telefonnummer
- Warenangebot oder Informationsangebot
- Größe des Standes inkl. Dachüberstand (Breite x Tiefe)
- Art des Standes
Strombedarf
Eine Anmeldung ist bis zum 07.08.2026 möglich.
Folgende Warengruppen sind zugelassen:
- Geschenkartikel aus Holz, Ton, Porzellan und Stoff
- Dekoartikel aus Holz, Ton, Porzellan und Stoff, Kerzen
- Selbstgebastelter Schmuck
- Filzartikel
- Süßwaren
- verschiedene Speisen + Getränke
- Imkerprodukte
- Servietten-Technik
- Selbsthergestellte Textilien und Spielzeug
- Bastelarbeiten
- Genussmittel
Durch die Anmeldung entsteht kein Anspruch auf die Teilnahme an dem Festtagsmarkt. Erst nach der Prüfung und Bestätigung durch den Veranstalter ist die Anmeldung wirksam.
Kein Standbetreiber hat Anrecht auf einen bestimmten Platz oder den Platz vom Vorjahr.
Es ist untersagt, einen Standplatz ohne Absprache mit dem Veranstalter für andere Zwecke zu nutzen und an eine Dritte Person zu übertragen.
2. Standgebühr
Für die Teilnahme an dem Festtagsmarkt erheben wir eine Standgebühr. Die Standgebühr beinhaltet Kosten für Strom, Wasser, technischen Aufwand und Organisation. Falls Equipment vom Veranstalter benötigt wird fallen weitere Kosten an.
Standbetreiber mit Non-Food-Angebot:
- 29 Euro/pro lfd. Meter/2 Verkaufstage
Standbetreiber mit gastronomischem Angebot:
- Individuelle Pauschale für Installation & Verbrauch von Strom und Wasser sowie Umsatzbeteiligung, die Sie persönlich mitgeteilt bekommen.
3. Auf- und Abbau
Der Aufbau kann am 12. September 2024 zwischen 8.30 und 12Uhr erfolgen. Sollte der Aufbau zu einem anderen Zeitpunkt stattfinden müssen, muss das mit dem Veranstalter abgesprochen werden. Der Stand darf nur in dem vorgesehenen Bereich errichtet werden. Während des Auf- und Abbaus sind den Anweisungen des Veranstalters Folge zu leisten und auf Maßnahmen, die der Arbeitssicherheit dienen, zu achten.
Der Abbau kann am 13. September 2024 ab 18.15 Uhr erfolgen. Der Standplatz ist zu reinigen. Jeder Standbetreiber ist dazu verpflichtet den eigenen Müll zu entsorgen.
Nur während des Auf- und Abbaus darf das Marktgelände befahren werden. Nach dem Be- und Entladen ist das Fahrzeug wieder außerhalb des Marktgeländes zu platzieren.
4. Marktstände
Die Marktstände sind sicher und fest aufzustellen.
Die Marktstände sind ansprechend und einladend herzurichten.
Sämtliches Material, welches Sie benötigen, ist innerhalb der Standfläche zu lagern.
Nach der Gewerbeordnung weisen wir darauf hin, dass jede*r Standbetreiber*in mit Vor- und Zuname und Anschrift erkennbar sein muss. Außerdem weisen wir darauf hin, dass die Vorschriften bezüglich Lebensmittelherstellung und –verkauf, die Bestimmungen der Preisabgabenverordnung und das Jugendschutzgesetzt zu beachten sind.
Jede*r Standbetreiber*in verpflichtet sich, den Stand zu den angegebenen Öffnungszeiten durchgehend zu betreiben.
5. Haftung
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden jeglicher Art, die dem*der Standbetreibenden oder Dritten aufgrund der Benutzung des Verkaufsstandes oder der umgebenden Verkehrsflächen entstehen. Bei Schadensersatzansprüchen haftet der*die Standbetreibende in vollem Umfang. Wir weisen darauf hin, dass hier eine Versicherung für den Zeitraum benötigt wird.
Auch für die Waren, die in dem Stand gelagert werden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Gez. Veranstalter der Hephata-Festtage
