
Aufarbeitung
Unsere Verantwortung
In den letzten Jahrzehnten haben wir uns kritisch mit unserer Geschichte beschäftigt. Denn es hat auch bei Hephata Zeiten gegeben: In denen haben wir unsere Klienten und Klientinnen nicht gut genug geschützt.
Wir haben uns auch damit beschäftigt: Was machen wir heute besser und was können wir noch besser machen?
Wir denken: Wir haben eine Pflicht und eine Verantwortung. Die Ereignisse von damals dürfen sich nicht wiederholen. Gemeinsam mit Fachleuten haben wir Zeit-Zeugen von damals gefragt. Das sind Klienten, Klientinnen, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gewesen. Wir haben viele Gespräche geführt, Akten und Bücher gelesen. Wir haben gelernt und neue Pläne realisiert.
Darum geht es
Im National-Sozialismus und in den Jahren danach hat es in Kinder-Heimen viel Gewalt gegeben. Das gilt für Heime des Staates und der Kirchen von damals. Auch in den Heimen Hephatas von damals ist Gewalt an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen passiert.
In den Jahren von 1950 bis 1975 haben ungefähr 800.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland in Heimen gelebt. Viele von den Kindern und Jugendlichen haben Gewalt an Körper, Seele und auch sexuell erlebt. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Heimen haben wenig Unterstützung und keine Fortbildungen gehabt. Und die Heime haben nicht genug finanzielle Hilfe vom Staat bekommen.
Ein Teil der kritischen Beschäftigung mit diesem Teil unserer Geschichte ist gewesen: Die öffentliche Bitte um Verzeihung. Dies haben der Vorstand Hephatas und der Geschäftsführer der Diakonischen Gemeinschaft Hephata im Juli 2010 getan. Ein anderer Teil ist unsere Unterstützung für die Heim-Kinder von damals bis heute. Wir haben mit einigen von ihnen einen regelmäßigen Kontakt. Wir wollen ihnen dabei helfen, mit den Erlebnissen zu leben. Zum Beispiel mit der Suche nach Akten und auch mit Gesprächen.
Die Gespräche führt oft Peter Göbel-Braun. Er ist Pfarrer in Rente. Er ist bis zum Jahr 2015 ein Vorstand Hephatas gewesen. Er hat zum Jubiläum Hephatas ein Gedenk-Buch geschrieben. Das Buch wird der Öffentlichkeit am Buß- und Bettag 2026 vorgestellt. In dem Buch stellt Peter Göbel-Braun Lebens-Geschichten von Menschen vor. Das sind Menschen, die aus Hephata abgeholt worden sind. Sie sind in den Jahren 1937 bis 1939 von National-Sozialisten abgeholt worden. Viele von ihnen sind getötet worden. Und das sind Menschen, die im National-Sozialismus verfolgt worden sind. An diese Ereignisse erinnert auch das Mahn-Mal an der Kirche. Es erinnert an das große Leid von mehr als 400 Menschen mit Behinderungen oder seelischen Krankheiten.
Im National-Sozialismus hat es aber nicht nur Verbrechen an an Klienten und Klientinnen Hephatas gegeben.
Vor dem Brüderhaus auf dem Haupt-Gelände steht noch ein 2. Mahn-Mal. Es erinnert an Diakon Richard Altschul. Er ist während des National-Sozialismus ein Mitglied des Hessischen Brüderhauses gewesen. Aus dem Hessischen Brüderhaus ist später die Diakonische Gemeinschaft Hephata entstanden. Weil Richard Altschul jüdische Eltern gehabt hat, hat er aus der Brüderschaft austreten müssen. Er ist am 30. Oktober 1943 im Konzentrations-Lager Auschwitz getötet worden.
Das machen wir heute
Die Gesellschaft und auch Hephata haben sich seitdem stark verändert. Wir gehen sehr offen mit diesem Teil unserer Geschichte um. Offenheit ist ein wichtiger Schritt: Damit sich diese Ereignisse nicht wiederholen.
Wie sieht die Offenheit in unserem Alltag aus? Unsere Jugend-, Familien- und Berufshilfe, Soziale Teilhabe (früher Behindertenhilfe) und Soziale Rehabilitation haben sich seitdem sehr verändert. Wir arbeiten heute eng mit Klienten, Klientinnen, Angehörigen und Behörden zusammen. Eine sehr gute Ausbildung und Fortbildung unserer Fachkräfte sind selbstverständlich.
Außerdem entscheiden die Klienten und Klientinnen über viele Regeln des Alltags mit. Dafür gibt es die Mit-Bestimmungs-Räte. Die Klienten und Klientinnen wählen die Mit-Bestimmungs-Räte. Diese vertreten ihre Interessen dann gegenüber Hephata. Mit-Bestimmungs-Räte sind: Die Frauen-Beauftragte, Werkstatt-Räte und Einrichtungs-Räte.
Dann gibt es Pläne, die für Gesamt-Hephata gelten. Sie geben Mitarbeitern, Mitarbeiterinnen, Klienten und Klientinnen Sicherheit im Alltag. Sie schützen zum Beispiel vor Gewalt. Und sie stärken die Mit-Bestimmung: Das sind zum Beispiel:
- Die Rahmenkonzeption Sexuelle Rechte leben und achten. Warum haben wir diese?Weil wir meinen: Jeder Mensch hat das Recht auf eine eigene Sexualität. Dabei ist es egal: Wie alt ist der Mensch. Welches Geschlecht hat der Mensch. Und hat der Mensch eine Behinderung oder nicht. Sexualität ist eine Form der Selbst-Bestimmung. Aber sie hat Grenzen: Wenn sie Grenzen anderer Menschen verletzt.In der Rahmenkonzeption haben sich Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen, Klienten und Klientinnen mit Fachleuten Gedanken gemacht: Wie wollen wir bei Hephata mit dem Thema Sexualität umgehen? Die Rahmenkonzeption gibt dafür Antworten. Sie legt fest, wie sexuelle Rechte bei Hephata gelebt werden können. Sie legt auch fest: Wie verhalten wir uns bei einem Verdacht auf sexuelle Gewalt. Und wie können wir sie verhindern.
Zu der Rahmenkonzeption gehört auch eine Erklärung. Diese Erklärung müssen alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Hephatas unterschreiben. Und sie müssen sich auch an deren Inhalte halten.
Das sind weitere Pläne gegen Gewalt, die für Gesamt-Hephata gelten:
- Die Rahmenrichtlinie zur Prävention und zum Umgang mit Gewalt in unseren Diensten und Einrichtungen. Warum haben wir diese? Weil wir meinen: Kein Mensch darf Gewalt an Körper, Seele oder sexuell machen. Und kein Mensch muss Gewalt an Körper, Seele oder sexuell erleben. Die Rahmenrichtlinie haben Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Fachleuten erstellt. Die Rahmenrichtlinie stellt Regeln gegen Gewalt in unserer Arbeit auf. Sie legt auch fest: Welche Möglichkeiten für Beschwerden gibt es und welche Qualitäts-Ansprüche haben wir. Und sie erklärt Rechte und Pflichten für das Verhalten bei Gewalt.
- Verschiedene Schutz-Pläne in den verschiedenen Geschäfts- und Arbeits-Bereichen Hephatas. Ein Beispiel ist das Ampel-Konzept der Jugend-, Familien- und Berufshilfe. Das Ampel-Konzept legt Verhaltens-Regeln für Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen, Kinder und Jugendliche in der Jugendhilfe fest. Das Ampel-Konzept hat Teile wie eine Verkehrs-Ampel: Gutes Verhalten hat die Farbe Grün. Kritisches Verhalten hat die Farbe Gelb. Verbotenes Verhalten hat die Farbe Rot. Das Ampel-Konzepthaben Kinder, Jugendliche, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zusammen erstellt.
Ein Preis für Teilhabe
Kinder, Jugendliche, Mitarbeiterund Mitarbeiterinnen haben auch bei einem anderen wichtigen Projekt eng zusammen gearbeitet. Und dafür sogar einen Preis vom Land Hessen bekommen. Sie haben im Jahr 2023 den Hessischen Partizipationspreis bekommen. Das ist ein Preis für Mit-Bestimmung und Teilhabe.
Die Jugend-, Familien- und Berufshilfe hat den Preis für ihre Beteiligungs-Wochenenden bekommen.An diesen Wochenenden haben sich 25 Kinder und Jugendliche sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus allen Regionen getroffen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben keine Themen festgelegt.
Die Kinder und Jugendlichen haben selbst entschieden: Über diese Themen wollen wir sprechen. Und das sind Dinge, die wir ändern möchten. Am Ende des Wochenendes haben sie ihre Ideen und Forderungen an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gegeben. Die Ideen und Forderungen sind dann Realität geworden.
Uns ist klar: Wir können viel tun, um Gewalt möglichst zu verhindern. Immer wird uns das aber leider nicht gelingen. Nirgendwo auf der Welt. Nicht in der Gesellschaft. Nicht in Familien. Und auch nicht in Einrichtungen, in denen Menschen in Abhängigkeit voneinander leben und arbeiten. Deshalb ist uns wichtig: Wir prüfen und entwickeln unsere Regeln und Pläne gegen Gewalt und für Mit-Bestimmung immer weiter. Und wir stärken Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen, Klienten und Klientinnen in ihren Rechten.