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Förderverein des ABB (FAB)

Unterstützen Sie die Arbeit des ABB

Wir, der Förderverein des Angehörigen- und Betreuerbeirats (FAB), sind Menschen, die im Einklang mit dem „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ handeln. Wir erkennen die Notwendigkeit an, die Menschenrechte aller Menschen mit Behinderungen, einschließlich derjenigen, die intensivere Unterstützung benötigen, zu fördern und zu schützen. 

Aus dieser Haltung entsteht der Vereinszweck: 

  • Die vorwiegend finanzielle und beratende Unterstützung des Angehörigen- und Betreuerbeirates im Geschäftsbereich Soziale Teilhabe in Hephata, sowie

  • die Förderung von Bildungs- und Freizeitmaßnahmen der Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen, die vom Hessischen Diakoniezentrum Hephata e. V. betreut werden, eben sowohl die Bewohner*innen dort wie die Menschen, die in der Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind.

So wird man Mitglied:

Jede Person kann die Beitrittserklärung (siehe unten) ausfüllen und unterschreiben! Dies betrifft vor allem natürliche Personen als ordentliche Mitglieder. Aber ebenfalls außerordentliche Mitglieder z. B. Firmen, Institutionen etc. als sog. juristische Personen. 

Nicht geschäftsfähige Menschen werden als Mitglieder durch ihre gesetzlichen Betreuer*innen vertreten.

Wer den Verein und seine Aufgaben ideell oder materiell unterstützen will, kann Fördermitglied werden. Fördermitglieder sind beitragsfrei und haben in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.

Jede*r kann mit ihrer/seiner Spende beitragen

Um die Arbeit des Angehörigen- und Betreuerbeirates (ABB) zu unterstützen, wurde der Förderverein des ABB (FAB) gegründet. Dieser ist als gemeinnützig anerkannt. Wenn die Spenderadresse bekannt ist, kann Ihre Spende mittels einer Bescheinigung steuerlich geltend gemacht werden. Der Förderverein verfolgt als "e. V." ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.

Sparkasse Borken-Schwalmstadt

IBAN DE24 5205 3458 0000 3844 53