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Informationen für Praxiseinrichtungen

Überblick, Vorteile der einzelnen Ausbildungsformen und formelle Details

Ihnen liegt eine fundierte, praxisnahe Ausbildung pädagogischer Fachkräfte am Herzen? Sie fragen sich, wie Sie als sozialpädagogische Einrichtung von den verschiedenen Ausbildungsformaten profitieren können? Welche Anforderungen stellen sich an Sie als sozialpädagogische Einrichtungen, wenn Sie Auszubildende zu beschäftigen?

Als Fachschule für Sozialpädagogik haben wir langjährige Erfahrung in der Ausbildung von Erzieher*innen in unterschiedlichen Ausbildungsformaten:

  • die „klassische“ Erzieher*innenausbildung als schulische Ausbildungsform (mit Blockpraktika sowie dem Berufspraktikum),
  • die berufsbegleitende Ausbildung in Teilzeit (TEA/BGE) und
  • die praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PivA) als neuere Formen.

Das wichtige Ziel, Fachkräfte zu gewinnen und zu binden, erreichen Sie als Praxisbetrieb mit allen drei Formaten. Wo liegen die Unterschiede?

Wie können Sie als Einrichtung von den verschiedenen Ausbildungsformaten profitieren?

Schulische AusbildungBerufsbegleitende Teilzeit-AusbildungPraxisintegrierte Ausbildung
 
  • Kennenlernen von Studierenden ohne vertragliche Bindung durch Block- bzw. Begleitpraktika im 1. und 2. Ausbildungsjahr
  • während des 1-jährigen Berufspraktikums kontinuierliche Unterstützung der pädagogischen Arbeit im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung
  • gegebenenfalls Anrechnung auf den Fachkräfteschlüssel als Fachkraft in Ausbildung möglich
  • Unterstützung der pädagogischen Arbeit von 14 bis max. 20 Stunden pro Woche über 3 Jahre hinweg
 
 
  • Unterstützung der pädagogischen Arbeit von 14 bis max. 20 Stunden pro Woche über 3 Jahre hinweg
  • fachliche Qualifizierung von Beschäftigten „on-the-job“, die bisher noch keine anerkannte formale Qualifikation haben
  • Anrechnung auf den Fachkräfteschlüssel bis zu 100% als Fachkraft in Ausbildung möglich
 
 
  • Unterstützung der pädagogischen Arbeit von 19,5 bis max. 20 Stunden pro Woche während der Schulzeit und im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung außerhalb der Schulzeit über 3 Jahre hinweg
  • fachliche Qualifizierung von Beschäftigten „on-the-job“
  • Anrechnung auf den Fachkräfteschlüssel je nach Ausbildungsstand von 30 – 70 %
 

Detaillierte Informationen finden Sie unten im Download. Nutzen Sie in der Beratung Ihrer Bewerber*innen gerne unsere Informationsseite für Ausbildungsinteressent*innen. 

Gerne beraten wir Sie auch in Detailfragen.